Liebes Forum!
Wir haben von einem Kunden nach einigen Tagen eine Nachricht bekommen, dass die gesendete Ware beschädigt war. Unsere Nachricht an den Transporteur (Paketdienst) erfolgte 8 Tage nach Versand.
Der Transporteur lehnt einen Schadenersatz nun ab, weil wir zu spät (Frist 7 Tage) gemeldet hätten.
Ich war nun der Auffassung, dass nach dem neuen UGB die Frist für Mängelrügen im Zweifelsfall 14 Tage beträgt. Wie kann ich meinerseits meinen Kunden 14 Tage gewähren, wenn ich selbst nur 7 Tage Frist habe, einen Transportschaden weiter zu belasten.
Der Paketdienst beruft sich auf die CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag internationaler Straßengüterverkehr); Artikel 30 Punkt 1.
Was habe ich zu tun, um den Schaden ersetzt zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort,
Harry.
Mängelrüge Transportwesen
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