Frage zu: § 45 KFG

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Martin Amon
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Frage zu: § 45 KFG

Beitrag von Martin Amon » 04.06.2011, 11:43

Muß ich als Probefahrt-Kennzeichen Besitzer mir selbst auch eine Bewilligung ausfüllen?

Ist doch unlogisch mir selbst dies zu bewilligen - oder?

Beim Parken auf öffentlichen Flächen/Strassen kann ich mir das noch vorstellen, notwendig?

Schwieriger wird das Hinterlegen der Bewilligung jedoch  bei einer Probefahrt mit einem Motorrad. Hier benötigt man ja auch keinen Parkschein.

 Schockiert bin ich über den Part, dass man die Fahrgestellnummer eintragen soll. Denn hier ist im offiziellem Formular auch kein Feld dafür vorgesehen und andererseits ist diese Nummer teilweise sehr lang und daher eher mühsam.

Im Moment schreibe ich mir keine Bewilligung selbst (ausser beim Parken, dafür habe ich immer abgestempelte Exemplare mit) und hatte auch bei Kontrollen durch die Exekutive nie ein Problem. Mich interessiert, ob die Beamten hier nachsichtig waren, oder war ich hier rechtens unterwegs.

Ich hoffe, dass mir jemand hier diese Punkte beantworten kann. Leider sind viele meiner Kollegen auch im Unklaren und mir kommt so vor, dass sich so mancher keine Gedanken darüber macht.




Karin Nowacek
Beiträge: 3
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RE: Frage zu: § 45 KFG

Beitrag von Karin Nowacek » 09.06.2011, 16:39

Betreffend der Bestätigung für den Besitzer vertrete ich ebenso die Meinung, dass keine ausgestellt werden muss. Für das Parken bzw. Abstellen des Fahrzeuges muss sehr wohl eine Bestätigung geschrieben werden. Was die Fahrgestellnummer angeht, habe ich bei der WKO OÖ ein Formular - Zusatzblatt zum Probeschein - gefunden, bei dem die Fahrgestellnummer eingetragen werden kann. Für NÖ und Wien habe ich auch nur Formulare ohne dieser Zeile.

Karin Nowacek
Beiträge: 3
Registriert: 09.06.2011, 16:26

RE: Frage zu: § 45 KFG

Beitrag von Karin Nowacek » 10.06.2011, 08:14

Heute habe ich bei WKO.at ein Word-Formular gefunden, in dem eine Zeile für die FG-Nr. vorgesehen ist.

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