Hallo zusammen!
Möchte euch hier einmal unseren Fall schildern:
Wir haben bevor wir zu bauen begonen haben ein altes Bauernhaus auf unserem Grundstück(geschlossene Bauweise) weggerissen und durch diesen Abrruch Wände unseres Nachbarn, der direkt an diesen Bauernhof gebaut hatte freigelegt aber nichts beschädigt. Da unser Neubau jedoch nun kleiner ist und nicht all diese freiliegenden Wände abdeckt, verlangt nun die Gemeinde von uns, dass wir die Mauern des Nachbarn verputzen müssen, ist das normal? Wir sind da doch etwas skeptisch! Hat von euch jemand Erfahrung mit Grundstücken mit geschlossener Bauweise?
LG
Michi
Verputz Nachbarhaus
RE: Verputz Nachbarhaus
Die Vorschreibung eines aktives Tun ist nur dann rechtsfkonfoum wenn dies ausdrücklich im Gesetz normiert wird. Baurecht ist Ländersache, weswegen interessant wäre in welchem Bundesland Sie leben.
Ich gehe davon aus, daß der Abbruch und Neubau behördlch genehmigt wurden. Sind diesbezüglich im Bescheid Auflagen vorgesehen? Wenn nein, dann würde ich micht auf die Rechtskraft des Bescheides stützen. res iudicata
Die hässliche Mauer ist keine Immission iSd. Bauordnung.
christoph
Ich gehe davon aus, daß der Abbruch und Neubau behördlch genehmigt wurden. Sind diesbezüglich im Bescheid Auflagen vorgesehen? Wenn nein, dann würde ich micht auf die Rechtskraft des Bescheides stützen. res iudicata
Die hässliche Mauer ist keine Immission iSd. Bauordnung.
christoph
RE: Verputz Nachbarhaus
Wir sind im Land NÖ zu Hause! Im Bescheid wird es uns vorgeschrieben, die Wand zu verbutzen, aber selbst der Bürgermeister weiss nicht auf Grund welches Gesetzes dies in die Bewilligung geschrieben wurde, deshalb sind wir nun auf der Suche nach rechtlichen Hintergründen um dies zu wiederlegen!
MFG
Michi
MFG
Michi
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