Kann mir jemand genau den Unterschied zwischen Verschuldensfähigkeit und Deliktsfähigkeit erklären??
Danke
Frage?
RE: Frage?
Die Verschuldensfähigkeit steht zur Zivilhaftung genau sowie die Deliktsfähigkeit zu strafrechtlicher Haftung steht.
Von Delikt spricht man immer im strafrechtlichen Sinne. Von Schuld spricht man vordergrundig im zivilrechtlichen Sinne. Diese Begriffe schneiden sich aber in der Literatur ab. Bei manchen komplexen Tatbeständen kommen beide Begriffe miteinander vor:
Schuld zu einem bestimmten Punkt des Tathergangs und Begehen eines Deliktes in der Folge oder unmittelbar danach, in Zusammenhang damit. Bei Verkehrsdelikten kann es zu zivilrechtlicher Verantwortung und zugleich oder in der Folge zum strafrechtlicher Verantwortung: Beispiel, der Fahrer, der einen anderen absichtlich abschneidet und sein Auto ins Straßengrab befordert. Da kommt die Versicherung (zivilrechtliche Schuld) zum Handkuss und der Täter (strafrechtliches Delikt, die Staatsanwaltschaft kommt zum Zug) auch zum "Handkuss".
mfg,
MEMIL
Von Delikt spricht man immer im strafrechtlichen Sinne. Von Schuld spricht man vordergrundig im zivilrechtlichen Sinne. Diese Begriffe schneiden sich aber in der Literatur ab. Bei manchen komplexen Tatbeständen kommen beide Begriffe miteinander vor:
Schuld zu einem bestimmten Punkt des Tathergangs und Begehen eines Deliktes in der Folge oder unmittelbar danach, in Zusammenhang damit. Bei Verkehrsdelikten kann es zu zivilrechtlicher Verantwortung und zugleich oder in der Folge zum strafrechtlicher Verantwortung: Beispiel, der Fahrer, der einen anderen absichtlich abschneidet und sein Auto ins Straßengrab befordert. Da kommt die Versicherung (zivilrechtliche Schuld) zum Handkuss und der Täter (strafrechtliches Delikt, die Staatsanwaltschaft kommt zum Zug) auch zum "Handkuss".
mfg,
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RE: Frage?
Danke für deine Antwort!
Habe im Internet nach einer Erklärung gesucht und habe zwei Definitionen gefunden für die Begriffe, die ich als nicht Jurist nicht ganz verstehe!???
Verschuldensfähig ist, wer aufgrund eigenen Verhaltens (schaden)ersatzpflichtig werden kann.
Deliktsfähig ist, wer durch eigenes tatsächliches deliktisches Verhalten eigene Schadenersatzpflichten begründen kann!
Habe im Internet nach einer Erklärung gesucht und habe zwei Definitionen gefunden für die Begriffe, die ich als nicht Jurist nicht ganz verstehe!???
Verschuldensfähig ist, wer aufgrund eigenen Verhaltens (schaden)ersatzpflichtig werden kann.
Deliktsfähig ist, wer durch eigenes tatsächliches deliktisches Verhalten eigene Schadenersatzpflichten begründen kann!
RE: Frage?
Jaein! Da du nicht Jurist bist, verstehe ich dass du die Sache nicht so einfach einpacken kannst. Aber wichtig, m.E., bei der Unterscheidung ist die zivilrechtliche Natur des Schuldbegriffes einerseits und die strafrechtliche Natur des Delikts andererseits. Diese Unterscheidung spielt sich auf einer Ebene, es gibt aber Nuancen und anderen Ebenen wo ein Begriff verkettet sich an den anderen. Schuldhaft muss man sich nicht unbedingt durch das eigene Verhalten machen: z.B. die Haftpflichtversicherung hat den Unfall nicht selbst verursacht, aber sie schuldet die Autoreparatur des Unfallgegners weil sie sich vertraglich dazu verpflichtet hat. Der Vater eines Kindes das ein Auto auf der Straße zerkratzt, hat nicht die Schäden am Auto selbst zugefügt, aber er schuldet die Reparatur des Autos weil nach dem Gesetz ist er für die Handlungen seines Sohnes verantwortlich zu machen. Das alles hat mit Delikt nicht direkt zu tun, sondern mit Schuld in zivilrechtlichem Sinne.
Ein Delikt kann die handelnde Person jedoch nur selbst begehen.
Vielleicht melden sich hier Anwälte, die auch was für Laie schreiben wollen, ingesamt aber sind diese Ansätze verständlich (wenn auch vielleicht nicht vollständig)
mfg,
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Ein Delikt kann die handelnde Person jedoch nur selbst begehen.
Vielleicht melden sich hier Anwälte, die auch was für Laie schreiben wollen, ingesamt aber sind diese Ansätze verständlich (wenn auch vielleicht nicht vollständig)
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