Zivilrecht - Zeugen

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kathlin
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Zivilrecht - Zeugen

Beitrag von kathlin » 02.03.2007, 16:40

Darf mein 23-jährige Sohn in einerm zivilrechtlichen Streitfall zur Bestätigung meiner Aussage als Zeuge aussagen?




MEMIL
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RE: Zivilrecht - Zeugen

Beitrag von MEMIL » 02.03.2007, 22:53

Selbstverständlich darf Ihr Sohn, Ihre Frau, Ihre Tochter, Ihre Mutter, Ihr Vater als Zeuge für Sie aussagen. Sie sind genau so Zeugen wie jede andere Person.

Das Problem bei Zeugen die mit dem Betroffenen in irgendeiner Verbindung stehen, ist nur dass die Aussage dieser Personen kann unter Unständen vom Richter ein wenig relativiert werden. Das heißt nicht dass sie als Lugner bewertet werden, aber dass auf Grund emotioneller Verbindung verliert die Aussage an Umparteilichkeit. Das wird alles mitgerechnet.

Deswegen, wenn außer Ihr Sohn Sie auch eine fremde Person als Zeuge einbeziehen könnten wäre eine Spur besser. Wenn nicht, kann Ihr Sohn auch die Wahrheit sagen.

MfG,

MEMIL


kathlin
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RE: Zivilrecht - Zeugen

Beitrag von kathlin » 02.03.2007, 23:07

Danke. Ich habe verstanden. Es ist nun eine weitere Frage im gleichen Zusammenhang aufgetaucht. Wenn jemand im Internet News Groups unter den Namen einer realen Person (welche darüber nicht informiert ist) Aussagen nachweislich posted, gilt das als Betrug oder lediglich "Identitätsklau"? Danke.


MEMIL
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RE: Zivilrecht - Zeugen

Beitrag von MEMIL » 02.03.2007, 23:15

Wenn der Name als "Benutzer" verwendet wurde, ist das nicht einmal Identitätsklau, sondern einfach "Namenimitation". Das ist kaum strafbar.

Wenn jedoch der Name als Name verwendet wurde, mit der Absicht die Identität der Person als seine zu verwenden, dann kann das als Delikt bewertet werden.

Das sind allgemeine Grundsätze, konkret kann nur ein Richter bei einer Verhandlung mit Parteieinvernahme feststellen, was für Delikt begangen wurde.

MfG,

MEMIL


kathlin
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RE: Zivilrecht - Zeugen

Beitrag von kathlin » 03.03.2007, 11:42

Ich danke Ihnen. Sie haben mir sehr geholfen. In den beiden Fragen ging es wirklich um meine zukünftige Existenz.


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