meine frage:
ein mann verheiratet hat ein uneheliches kind
der mann zahlt einen monatlichen betrag von ca. 2000,-- an die tochter und deren mutter. (sozusagen als unterhalt)
meine frage:
wie sieht dies steuerrechtlich für die mutter die die unterhalszahlungen bekommt aus?
muss sie diese versteuern? wenn ja wie läuft dies?
was ist wenn das geld vom ausland kommt?
vielen dank
unterhalt / steuer
RE: unterhalt / steuer
Versteuern -- in den Sinn dass sie MWSt oder Umsatzsteuer bezahlen muss -- muss sich nicht. Aber diese Beträge sind ganz normale Einkommen. Sie muss deswegen alles solche Beträge in ihre Einkommensteuererklärung als Einkommen ausweisen und gegebenenfalls wird sie darüber Einkommensteuer bezahlen müssen. Aber es ist nicht so dass sie diese Beträge direkt versteuern muss, sondern dass diese Beträge sich steuerauslösend in ihre gesamte Steuererklärung wirken. Mit Glück zahlt sie dafür nichts oder sehr wenig Steuer. Ich empfehle ihr deswegen dringend, sich über die Kalkulation beim Finanzamt nachfragen, oder einen Steuerberater konsultieren (ihr gesamtes Einkommen auswerten lassen). Wenn sie verängstigt ist, dass man sie beim Finanzamt beißen wird, kann sie auch beim VKI nachfragen. Sie werden auch eine steuerliche Beratung haben.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: unterhalt / steuer
spielt es eine rolle woher das geld kommt.
z.b. normales gehalt, ausländische stiftung ..
z.b. normales gehalt, ausländische stiftung ..
RE: unterhalt / steuer
Ja, jedes Einkommen hat eine bestimmte steuerliche Grundlage. Wenn mann das Geld als Gehalt erhalten hat, muss man Lohnsteuerbezahlen und Sozialabgeben bezahlen. Wenn das Geld als Spende bekommen hat, muss man dafür Einkommensteuer bezahlen, als Geschenk muss man Geschenksteuer bezahlen, als Erbschaftt muss (immer noch!) Erbschaftsteuer bezahlen, wenn man im Lotto gewonnen hat, muss man keine Steuer selbst bezahlen, weil Lottogewinne schon netto ausbezahlt werden. Alles hat eine bestimmte Behandlung, erklären muss aber alles. Was mit Einkommen aus dem Ausland passiert kann ich nicht beurteilen, weil da muss man die Sache konkret genau überprüfen. Jedoch Vermögen die aus dem Ausland nach ÖSterreich gebracht werden sind hier steuerfrei. Aber nicht Erklärungsfrei.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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