Hausschenkung

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roehrchen
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Hausschenkung

Beitrag von roehrchen » 22.02.2007, 08:50

Meine Schwiegereltern haben zusammen mit meinem Mann im Jahre 2000 ein Haus gekauft,um Ihr Gewerbe weiterhin betreiben zu können.Allein hätten sie es nicht bekommen.Nun möchte mein Mann seinen Anteil wieder los werden,aber sie sehen es nicht ein.Kann er das durch Schenkung erreichen,wenn Sie nicht mit zum Notar gehen?Oder gibt es andere Möglichkeiten?




MEMIL
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RE: Hausschenkung

Beitrag von MEMIL » 22.02.2007, 21:02

Deine Anfrage ist leider unklar. Da gibt es sicher einige Möglichkeit. Man muss aber die Unterlagen anschauen, insbesondere einen Grundbuchauszug. Ich spekuliere damit, dass das Haus ein großes Haus ist und es sich um ein parifiziertes Haus handelt. Ihr Mann besitz einen bestimmten Anteil und er kann darüber verfügen wie er will, verkaufen oder verschenken oder gar vermieten. Ist das Haus nicht parifiziert, dann ist dein Mann Miteigentümer eines idealen Anteils. Da kann er nicht so frei darüber verfügen. Eine Vermietung z.B. ist nicht ohne Zustimmung der Miteigentümer möglich, außer wenn es dafür eine Benutzungsregelung abgeschlossen wurde. Aber verkaufen kann er ohne weiteres und er kann dafür einen Notar oder Rechtsanwalt mit der Abwicklung der Schenkung oder des Verkaufs ohne weiteres beauftragen. Die Frage aber ist: wer steht im Grundbuch als Eigentümer einverleibt???

MfG,

MEMIL


roehrchen
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RE: Hausschenkung

Beitrag von roehrchen » 23.02.2007, 10:06

beide sind eigentümer des grundstücks. mein mann möchte gerne verkaufen,aber seine mutter nicht.auch einer schenkung an sie stimmt sie nicht zu.das haus war schon öfter zur versteigerung ausgeschrieben.


MEMIL
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RE: Hausschenkung

Beitrag von MEMIL » 23.02.2007, 10:29

Da sehe ich ein typischer Fall von Teilungsklage! Bei parifizierten Liegenschaften (Häuser, Gebäuden) kann man Anteile verkaufen, verschenken. So aber sehr wahrscheilich nicht.

Da hilft nur eine Versteigerung der Liegenschaft (in Rahmen einer Teilungsklage), wo wahrscheinlich einer der Miteigentümer zum Zug kommt und der andere seinen Anteil ausbezahlt bekommt. Das Risiko dabei, ist dass bei einer Versteigerung die gesamte Liegenschaft vom Dritte ersteigert wird.

Das beste aber, wäre eine außergerichtliche Einigung, was von einem Rechtsanwalt oder Notar organisiert werden kann, wonach ein verkauft seinen Anteil an den anderen und die Sache ist erledigt.

MfG,

MEMIL




Grupo1
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RE: Hausschenkung

Beitrag von Grupo1 » 24.02.2007, 11:32

Auch bei nicht parifizeierten Häusern, kann man seinen Miteigentumsanteil verkaufen (man wird nur kaum einen Käufer finden....).



Geprüft werden sollte, ob im Rahmen einer Teilungsklage Wohnungseigentum begründet werden könnte, dann wäre es anschließend weitaus leichter, den Miteigentumsanteil (Mindestanteil) samt Wohnungseigentum zu verkaufen.



Ein zwangsweises Verschenken gibt es aber nicht!

Mit freundlichen Grüßen



Michael Gruner, RA

www.grupo.at

MEMIL
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RE: Hausschenkung

Beitrag von MEMIL » 24.02.2007, 12:21

Das sehe ich genau so. Ich habe diesen Aspekt (Verkauf eines ideallen Anteils nicht erwähnt) weil es absolut wirklichkeitsfremd ist. Möglicher Verkauf in solchen Situation ist z.B. der Verkauf von Anteilen in unparifizierten Häusern wo es eine Benutzungsregelung gibt und der Käufer mehr oder weniger die Sicherheit hat, dass er über einen bestimmten physischen Teil des Hauses verfügen kann. So was habe ich schon gesehen. Sonst, alles was unparifiziert ist, bringt beim Verkauf zu Abenteuern.

Meine ich.

MfG,

MEMIL


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