schulen v. ex-lebensgefährten

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
canyon
Beiträge: 4
Registriert: 16.04.2007, 16:57

schulen v. ex-lebensgefährten

Beitrag von canyon » 12.02.2007, 23:49

habe 2001 mit meinem ex lebensgefährten eine genossenschaftswohnung bezogen. für den eigenmittelanteil wurde ein gemeinsamer kredit genommen. zusätzlich hatte jeder von uns beiden einen eigenen kredit (ich ca. 10000€, er 13.000).

im märz 2003 haben wir uns getrennt und sind aus der wohnung ausgezogen. die genossenschaft hat unseren eigenmittelanteil auf das kreditkonto überwiesen. das noch aushaftende darlehen bezahle ich seitdem alleine zurück. im Juni wird die letzte rate fällig.

was kann ich machen, damit mein ex mir meine aufwendungen für seine schulden ersetzt?



- freiwillig läuft da nichts...








MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: schulen v. ex-lebensgefährten

Beitrag von MEMIL » 13.02.2007, 08:12

Klage! Auf ungerechfertigter Bereicherung! Einen Rechstanwalt brauchst du, unbedingt.

MfG,

MEMIL


canyon
Beiträge: 4
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: schulen v. ex-lebensgefährten

Beitrag von canyon » 13.02.2007, 09:23

Welche Kosten werden auf mich zukommen, wie sind meine Chanchen zu meinem Recht zu kommen, habe ich auch Anspruch auf die von mir bezahlten Zinsen, wie lange kann so ein Prozess dauern?


MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: schulen v. ex-lebensgefährten

Beitrag von MEMIL » 13.02.2007, 12:20

Das kannst in keinem Forum auf dieser Welt erfahren. Das wäre absolut rein spekulativ. Du entweder einen Rechtanwalt suchen, der den Sachverhalt an Rande aller Unterlagen überprüft und (Vielleicht!) einschätzen kann, oder, wenn du nicht einmal diese vorbereitenden Kosten tragen willst, dann musst du an einem Dienstag Vormittag beim Bezirksgericht dich beraten lassen. Dort, am Amtstag, ist die Beratung gratis. Nur wenn du einen Antrag stellen willst, oder eine Klage einbrigen willst, dann musst du die Gerichtsgebühr einzahlen.

MfG,

MEMIL


canyon
Beiträge: 4
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: schulen v. ex-lebensgefährten

Beitrag von canyon » 13.02.2007, 13:47

danke für die "erste hilfe".

über etwas mehr info - auch wenn das dann bereits spekulativ wird, wäre ich auch dankbar

canyon


MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: schulen v. ex-lebensgefährten

Beitrag von MEMIL » 13.02.2007, 16:21

Da kann ich nur schreiben, dass es mir leid tut. Wenn du hier bei uns im Forum wer findest, dass mehr schreiben kann, freue ich mich. Ich glaube aber nicht, dass man ohne eine persönliche Beratung eine Aussage diesbezüglich tätigen kann. Und das haben wir hier nicht. Wir können nur allgemeine Infos erteilen oder in konkreten einschägigen Fällen können wir weitergeben was wir selbst erlebt haben oder von Anwälten gehört haben, oder was man in die Judikatur oder Gesetze findet.

In deinem Fall aber, meine ich, dass man viel mehr wissen müßte um was "spekulieren" zu können und doch, wäre das keine eindeutige Äußerung. Deswegen empfehle ich dir wirklich den Sachverhalt genau überprüfen zu lassen, aber nicht virtuell, sondern am Amstag (auch kostenlos!) oder bei einem Rechtsanwalt.

MfG,

MEMIL


canyon
Beiträge: 4
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: schulen v. ex-lebensgefährten

Beitrag von canyon » 13.02.2007, 19:40

besten dank für die bemühungen.



mein nächster weg wird am Amtstag zum gericht führen...



canyon


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 33 Gäste