Sprich, wenn jemand, der ein lebenslanges Wohnrecht in einem Haus hat, seine Wohnungstür verschließt und mitteilt, bis auf weiteres ab diesem Zeitpunkt keine anteiligen Betriebs- und Energiekosten mehr zu bezahlt, da er die Wohnung für eine Zeit nicht mehr benützen wird und sich auf den Passus im Vertrag beruft: "Solange das Wohnrecht ausgeübt wird, sind die anteiligen Betriebs- und Energiekosten zu bezahlen"... ist das rechtskonform?
Wie ist die AUSÜBUNG des Wohnrechts, bzw. die NICHT-AUSÜBUNG definiert. Es ist zwar oft die Rede davon, aber bis jetzt konnte ich leider keine Definition dafür finden.
Wäre fein, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
lg T.S.
