Mein Onkel hat ein Testament geschrieben mit Schreibmaschine. leider findet man die unterzeichnete Version dieses Testaments nicht. Seine Sekraterin sagt zu uns dass dieses "Blatt" wohl sein Testament ist. kann man dieses "Papier" als etwas wertvolles betrachten oder wenn das Testament nicht die Vorschriften des Gesetzes erfuellt, sei es gar nicht. es handlet sich um viel Geld, und wenn man die Erbschaft ohne Testament verteilen wuerde, seien es zwar die gleiche Erben wie in dem Testament erwaenten, aber mit ganz andere Teile...
erbe
RE: erbe
Ein handgeschriebenes Testament ohne Unterschrift ist fast so viel wert wie ein unterschriebenes Testament. Die Erbe muss dann nur bescheinigen oder begründen, warum die Unterschrift gefehlt hat. Die Echtheit der Urkunde kann aber festgestellt werden und ein Beweisverfahren kann dazu führen, dass die Erbschaft doch ausbezahlt wird.
Richtig ist aber dass das Testament nicht nur unterschrieben werden muss, sondern sogar dass auch Zeugen unterschreiben sollen, damit alles klar bleibt und niemand behaupten kann, dass der Unterzeichner etwa bezwungen wurde oder desgleiches.
Ein maschinegeschriebenes Testament ohne Unterschrift ist soviel wert wie etwa ein gebrauchtes Klopapier.
Wenn du Wert auf die Erbschaft legst, dann besorg dir die Unterschrift, am besten mit Zeugen und/oder sogar Notar.
Alles andere ist zu vergessen.
MfG,
MEMIL
Richtig ist aber dass das Testament nicht nur unterschrieben werden muss, sondern sogar dass auch Zeugen unterschreiben sollen, damit alles klar bleibt und niemand behaupten kann, dass der Unterzeichner etwa bezwungen wurde oder desgleiches.
Ein maschinegeschriebenes Testament ohne Unterschrift ist soviel wert wie etwa ein gebrauchtes Klopapier.
Wenn du Wert auf die Erbschaft legst, dann besorg dir die Unterschrift, am besten mit Zeugen und/oder sogar Notar.
Alles andere ist zu vergessen.
MfG,
MEMIL
RE: erbe
in diesem Fall gibt aber nicht nur dieses "Klopapier" sondern eine lebndige Frau die dieses Papier Anno 2004 formuliert und ausgedruckt hatte (fuer ihren Arbeitsgeber) und darueber gerne bezeugen will, und eine Zeuge die es unterzeichen hatte gleich nachdem der Erblasser es unterschrieben hat. das Problem ist "nur" das dieses unterzeichende Version nicht gefunden wurde. kann man nun von diesem nicht unterzeichente Unterlage , ein Wertpapier machen? hat die Tatsache, dass die gesetzliche Erben wurden alle erwaehnt auf diesem Papier eine hermanoitsche Bedeutung?
RE: erbe
Die Unterschrift kann sicher wieder auf die gleiche Ausfertigung geleistet werden. Das ist kein Problem und sogar das Datum kann neu angegeben werden. Das Problem mit der Zeugin, ist dass das Gesetz sehr kleinlich ist. In Erbsachen ist das Beweisverfahren sehr kompliziert. Eine Unterschrift kann in einem Kaufvertrag über ein Fahrrad fehlen und durch Zeugen ersetzt werden. Ein Testament kann aber sehr schwer auf diese Form saniert werden.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: erbe
verstanden
koennte ich unter diesen Umstaenden dem Nachlassgericht sagen, dass ich Zeit brauche um die unterschriebene Version ausfindig zu machen (die Sekraeterin bezeugt wohl, dass es unterschrieben wurde)? es ist tatsaechlich so, dass die Wohnung der Verstorbenen zugesperrt wurde, und die Moeglichkeit aufzusuchen klein sind.
koennte ich unter diesen Umstaenden dem Nachlassgericht sagen, dass ich Zeit brauche um die unterschriebene Version ausfindig zu machen (die Sekraeterin bezeugt wohl, dass es unterschrieben wurde)? es ist tatsaechlich so, dass die Wohnung der Verstorbenen zugesperrt wurde, und die Moeglichkeit aufzusuchen klein sind.
RE: erbe
Aber klar, du kannst du den Anspruch nur auf Indiz stellen. Der Richter wird dir eine Frist geben um die Urkunde ausfindig zu machen, und sogar diese Frist auf Antrag verlängern, wenn du die Urkunde nicht gefunden hast, aber glaubst, dass du sie noch finden kann.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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