Begriff Bastlerfahrzeug

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
pichler
Beiträge: 6
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Begriff Bastlerfahrzeug

Beitrag von pichler » 05.02.2007, 12:02

Muss so ein fahrzeug fahrtüchtig sein oder nicht?



mfg




MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Begriff Bastlerfahrzeug

Beitrag von MEMIL » 05.02.2007, 13:36

Nein, es muss nicht. Es gibt zwei Klassen von "Bastlerfahrzeugen". Die eine aus Fahrzeugen die instandgesetzt werden können und danach fahrbar werden. Die andere aus Fahrzeugen, die gar nicht mehr fahrbar gemacht werden können und nur als Ersatzteilequelle verwendet werden können. Keine der beiden Klassen müssen Fahrzeuge beinhalten, die unbedingt fahrbar sind. Auch die fahrbare Fahrzeuge, können nur auf eigenes Risiko in Betrieb genommen werden.

MfG,

MEMIL


pichler
Beiträge: 6
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Begriff Bastlerfahrzeug

Beitrag von pichler » 05.02.2007, 14:25

danke mal für die antwort. das ganze bezieht sich auf den ebay kauf.



Wenn ich also ein fahrzeug bei ebay reingebe und es als bastlerfahrzeug beschreibe, braucht es nicht fahrtüchtig zu sein.



Kopfdichtung ist wahrscheinlich kaputt.



da hätte ich dann keine probleme oder?


MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Begriff Bastlerfahrzeug

Beitrag von MEMIL » 05.02.2007, 14:34

Überhaupt kein Problem. Wenn du schon beim E-Bay die Ware anbietest, solltest du gleich ergänzend schreiben, dass die Fahrbarkeit des Fahrzeuges ist ohne Reparaturen nicht gewährleistet. Damit ist die Sache noch klarer. Aber auch ohne diese Anmerkung muss das Fahrzeug nicht fahrbar sein.

Der Begriff "Bastlerfahrzeug" bedeutet eben, dass es nich ohne mindestens Bastlerarbeit funktionieren kann.

MfG,

MEMIL


pichler
Beiträge: 6
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Begriff Bastlerfahrzeug

Beitrag von pichler » 05.02.2007, 15:10

mit dem zusatz



"die Fahrbarkeit des Fahrzeuges ist ohne Reparaturen nicht gewährleistet"



werd ich kaum was für das fahrzeug bekommen.







Ich hab ja dieses fahrzeug gerade gekauft und bei der angebotsbeschreibung war „voll Fahrbereit“ und Bastlerfahrzeug drinnen.



Voll fahrbereit war das auto von anfang an nicht, nach 2 km fahrt ist das auto heiß gelaufen und vorbei wars mit der fahrbereit.



Den Verkäufer klagen wird ja auch keinen sinn haben oder? Telefonisch ist er nicht mehr erreichbar und ist vielleicht schon wieder ins ausland abgetaucht



Jetzt möchte ich eine Schadensbegrenzung machen und es so gut wie möglich wieder weiterverkaufen



Also mit dem Zusatz bastlerfahrzeug bin ich aus dem schneider? Fahrbereit ist das fahrzeug 2 km bevor er wieder heiß läuft.





weiters hab ich noch diesen zusatz am ende vom angebot









Nun noch der Text der bei jedem Privatverkauf bei ebay angeführt werden muss.



Rechtsinfo:Diese Auktion ist ein Privatverkauf,deshalb KEINE Garantie/Gewährleistung für den angeführten Gegenstand.Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich uneingeschränkt damit einverstanden,auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung bei gebrauchten Gegenständen zu verzichten.Rückgabe des Gegenstandes,Rücktritt,Wertminderung oder Nachverhandlung sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt und sind auch nicht anfechtbar.Bieten Sie nicht wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.Die Beschreibung des Gegenstandes erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf dem Kenntnisstand eines Laien und hat keine rechtliche Grundlage den Kaufvertrag anzufechten.Mit der Abgabe eines Gebotes gehen Sie eine rechtliche Kaufverpflichtung ein,welche bei Nichteinhaltung strafrechtlich verfolgt wird.Für Nichteinhaltung des Vertrages erfolgt eine Vertragsstrafe in der Höhe von 25% des aktuellen Zeitwertes des Gegenstandes(bei Kfz nach EUROTAX-Liste Händler EK)Mit der Abgabe des Gebotes gelten sämtliche Mängel des Gegenstandes(auch nicht aufgelistete bzw.versteckte)als akzeptiert.







Danke schon mal für deine hilfe




MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Begriff Bastlerfahrzeug

Beitrag von MEMIL » 05.02.2007, 15:19

Wenn das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug inseriert wurde, kannst du den Verkäufer vergessen. Und wenn du mit dem Fahrzeug 2 Klm gefahren bist, war sogar die Fahrbarkeit gegeben. Fahrbarkeit heißt nur dass das Fahrzeug sich selbständig nach Inbetriebenen bewegen kann. Es konnte.

Du kannst es auch notdürftig reparieren lassen und als Bastlerdinge inserieren. Mehr ist nicht drinnen.

MfG,

MEMIL


pichler
Beiträge: 6
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Begriff Bastlerfahrzeug

Beitrag von pichler » 05.02.2007, 15:32

Es ist nach wie vor fahrbereit, aber nur 2 km dann läuft er heiß.



Als geb ich bei meinem Angebot folgendes rein



"Verkaufe das auto als bastlerfahrzeug

Auto wird verkauft wie besichtigt und probegefahren"



und meinen zusatz von der vorherigen antwort.



das ist dann unanfechtbar oder?





könnte ich da sogar "fahrbereit" bei meinem angebot angeben, oder kann das angefochten werden?



Das ist normal nicht meine art, aber ich bin mit dem fahrzeug selbst so aufs kreuz gelegt worden. Und das hat mir finanziel nicht wirklich gut getan. Möchte noch retten was zu retten ist.



mfg


MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Begriff Bastlerfahrzeug

Beitrag von MEMIL » 05.02.2007, 15:37

Das reicht vollkommen aus. Wichtig ist, dass du für das Fahrzeug nicht mehr verlangst als es in etwa wert ist. Ich der Wert wenig als die Hälfte von dem was du bekommen hast, kann der Käufer das Geschäft rückgängig machen.

MfG,

MEMIL


pichler
Beiträge: 6
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Begriff Bastlerfahrzeug

Beitrag von pichler » 05.02.2007, 15:41

In meinen augen ist das auto gar nichts mehr wert.





-pickerl ist diesen jänner abgelaufen.

-EZ 1/94

-km laut tacho 75.000 stimmen sicher nicht

-Serviceheft ist keines vorhanden

-vorne einen leichten Schaden bilder laut ebay angebot

-lack mangelhaft

-wasserpumpe defekt

-kopfdichtung defekt



aber dazu werd ich dich nicht befragen können. wo kann ich so was schätzen lassen?



Die mängel brauch ich beim angebot auch nicht anführen oder?



mfg


Achillia
Beiträge: 3
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Begriff Bastlerfahrzeug

Beitrag von Achillia » 20.02.2007, 16:05

Ich bin kein Rechtsexperte, aber einen guten Bericht macht Dir sicher der ÖAMTC oder ARBÖ (ich hoffe die Nennung ist ok?), dort steht dann jeder "Mückenschiss" drinnen, der nicht dort ist, wo er hingehört ;-)



Viel Glück damit.



LG

Achillia

ps: vor einem Jahr hätte ich Dir das Auto abgekauft, ich hatte einen Arbeitsweg von 1,3 km :-)))


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 24 Gäste