Mahnspesen
Mahnspesen
Folgender Fall, ich habe die Gebühren für das GIS (ORF) einige Tage zu spät bezahlt.
4 Wochen später flattert eine Mahnung ins Haus, in der ich aufgefordert werde, meine Gebühren zu bezahlen + den Saumniszuschlag, sollte ich meine Gebühren bereits bezahlt haben, soll ich nur den Säumniszuschlag einzahlen.
Meine Frage: Ist es möglich schon bei der ersten Mahnung, Mahnspesen zu verrechnen, und dann auch noch in Höhe von !!! 14% !!!!!! des Rechnungsbetrages?
Kann man dagegen etwas tun bzw. nach welcher Richtlinie darf man Mahnspesen verrechnen (ab welchen Zeitraum, wievielte Mahnung).
In welche Höhe sind Mahnspesen zulässig bzw. wie werden sie errechnet?
Besten Dank im Voraus für eure Antworten.
Mfg Wolfgang
4 Wochen später flattert eine Mahnung ins Haus, in der ich aufgefordert werde, meine Gebühren zu bezahlen + den Saumniszuschlag, sollte ich meine Gebühren bereits bezahlt haben, soll ich nur den Säumniszuschlag einzahlen.
Meine Frage: Ist es möglich schon bei der ersten Mahnung, Mahnspesen zu verrechnen, und dann auch noch in Höhe von !!! 14% !!!!!! des Rechnungsbetrages?
Kann man dagegen etwas tun bzw. nach welcher Richtlinie darf man Mahnspesen verrechnen (ab welchen Zeitraum, wievielte Mahnung).
In welche Höhe sind Mahnspesen zulässig bzw. wie werden sie errechnet?
Besten Dank im Voraus für eure Antworten.
Mfg Wolfgang
RE: Mahnspesen
Mahnspesen müssen angemessen sein, weil sie eben "Spesen" und nicht "Strafe" sind. Darüber gibt es Judikatur. Ein Brief mit Textbaustein als Mahnung sollte danach nicht viel mehr als 7,20 Euro (früher 100 Schilling) kosten. Viele Firmen ignorieren solche Entscheidungen weil es kein Gesetz darüber gibt. Sie müssen geklagt werden und dann nachweisen, dass sie diese Spesen wirklich haben. Phantasie ist aber in Überschuss vorhanden, deswegen kümmert sich niemand daran, die Mahnspesenparasiten zu bekämpfen. Hoffnungslos.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: Mahnspesen
Vielen Dank für die rasche Auskunft.
Leider hast du allerdings auf meine wichtigste Frage nicht geantwortet.
Daher stell ich sie nochmal hier rein: Darf man schon bei der ersten Mahnung Mahnspesen verrechnen?
Mfg Wolfgang
Leider hast du allerdings auf meine wichtigste Frage nicht geantwortet.
Daher stell ich sie nochmal hier rein: Darf man schon bei der ersten Mahnung Mahnspesen verrechnen?
Mfg Wolfgang
RE: Mahnspesen
Ja, ich habe vergessen. Leider ist zulässig die Verrechnung von Mahnspesen, weil eben sich nur um Spesen handelt. Wurde die Forderung rechtzeitig bezahlt sind die Mahnspesen unzulässig (auch wenn die Überweisung später eingegangen ist und dazwischen schon die Mahnung erging) sonst ist zu bezahlen. Einigen Firmen (auch Handybetreiber) verzichten auf Mahnspesen auch wenn die Rechnung ein paar Tage später (ohne Spesen, die erst danach zugestellt wurden) bezahlt wurde. Das hat mit Zulässigkeit nichts zu tun. Die wollen nur den Kunde nicht aufreizen. Verzichtet (reine Kulanz, kein Recht des Kunden) wird auch auf Mahnspesen, wenn die Zahlung zwar verspätet war, aber als die Mahnung ihre Weg nahm, die Rechnung schon bezahlt war.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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RE: Mahnspesen
Hallo MEMIL!
du schreibst von "angemessenen Mahnspesen". Ich habe gestern einen Brief von einem Inkassobüro bekommen:
Dabei geht es um die Forderung der Firma LUTZ (diese Gauner muss ich unbedingt erwähnen). Bekommen habe ich eine Rechnung (KEINE MAHNUNG) der Firma=> natülich nicht bezahlt, weil ungerechtfertigt => eine Woche später nun die Forderung vom Inkasso => die verlangen Euro 203,- Inkassovergütung und Euro 10,- für die Mahngebür ... eben angemessen!!
Viele Grüße
Patrick
du schreibst von "angemessenen Mahnspesen". Ich habe gestern einen Brief von einem Inkassobüro bekommen:
Dabei geht es um die Forderung der Firma LUTZ (diese Gauner muss ich unbedingt erwähnen). Bekommen habe ich eine Rechnung (KEINE MAHNUNG) der Firma=> natülich nicht bezahlt, weil ungerechtfertigt => eine Woche später nun die Forderung vom Inkasso => die verlangen Euro 203,- Inkassovergütung und Euro 10,- für die Mahngebür ... eben angemessen!!
Viele Grüße
Patrick
RE: Mahnspesen
Ja, das mit Parasitenbüros (Enschuldigung, habe mich vertippt, ich meine Inkassobüros) ist schon was anderes. Die verlangen außer Mahngebühr auch das eigene Honorar.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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RE: Mahnspesen
Kann man so vielleicht die wahre Absicht der Firmen?! Ich verstehe nicht, warum z.B. die Wien Energie den KSV beauftragt (der verrechnet um die Euro 25,-) und Firmen wie Lutz Infoscore (die verrechnen ca. Euro 210,-); und dies bei absolut gleicher Leistung!?
RE: Mahnspesen
Nein, diese Leistungen lassen sich, objektiv betrachtet, nicht vergleich, obwohl rein subjektiv sind in beiden Fällen ein paar Sesselkleber die auf ein paar Knöpfe drücken und einen Brief per Post senden.
Wenn die Gebühr um die 5 bis 10 Euro (und übetrieben 20) ausmacht, wurde nur einen Mahnbrief verfaßt. Wenn die Gebühr darüber hinaus geht (bis um die paar Hundert Euro sogar) wird behauptet (und es wird immer nachweisbar sein) dass die Forderung zum Inkasso an irgendeine Firma (manchmal in eigenen Konzern auch) abgetreten wurde und das diese Dritte Firma eben andere Kosten hat und in Rechnung stellt: Das passiert mit sämtlichen Inkassobüros und auch mit manchen Firmen. Ich möchte aber klar stellen, dass ich keine Firma in konkreten Fall beurteilen möchte, weil wir hier nur Frage beantworten und keinen konkreten Fall online behandeln können. Auch wenn wir von "konkretem Fall" reden, meinen wir nur dass die Daten des Falles (was gewiß nur konkret sein kann) genau beschrieben sein sollen. Aber es muss nicht erwähnt werden, dass es sich um Firma Y oder X handelt. Das wäre insofern auch unfair weil die betroffene Firma hat vielleicht eine andere Version der Fakten, beteiligt sich nicht in der Forumdiskussion und kann sich dadurch nicht verteidigen.
Darüber hinaus habe ich nur zwei Aspekte (einfacher Mahnbrief und Mahnbrief nach Abtretung zum Inkasso) erwähnt, während in Wahrheit ist die Sache komplizierter: Es gibt auch andere Gründe für die Kosten, es mag auch in vielen Fällen rein Phantasiekosten sein. Die werden aber, beim Verlangen, "aufgelistet" und schon existieren sie. Wie kann man beweisen, dass eine Mahnung nicht in Überstunden geschrieben wurde? Oder dass die Mahnung erst die Erste und nicht die Dritte war? Mahnung werden nicht zwangsweise eingeschrieben gesendet.
MfG,
MEMIL
Wenn die Gebühr um die 5 bis 10 Euro (und übetrieben 20) ausmacht, wurde nur einen Mahnbrief verfaßt. Wenn die Gebühr darüber hinaus geht (bis um die paar Hundert Euro sogar) wird behauptet (und es wird immer nachweisbar sein) dass die Forderung zum Inkasso an irgendeine Firma (manchmal in eigenen Konzern auch) abgetreten wurde und das diese Dritte Firma eben andere Kosten hat und in Rechnung stellt: Das passiert mit sämtlichen Inkassobüros und auch mit manchen Firmen. Ich möchte aber klar stellen, dass ich keine Firma in konkreten Fall beurteilen möchte, weil wir hier nur Frage beantworten und keinen konkreten Fall online behandeln können. Auch wenn wir von "konkretem Fall" reden, meinen wir nur dass die Daten des Falles (was gewiß nur konkret sein kann) genau beschrieben sein sollen. Aber es muss nicht erwähnt werden, dass es sich um Firma Y oder X handelt. Das wäre insofern auch unfair weil die betroffene Firma hat vielleicht eine andere Version der Fakten, beteiligt sich nicht in der Forumdiskussion und kann sich dadurch nicht verteidigen.
Darüber hinaus habe ich nur zwei Aspekte (einfacher Mahnbrief und Mahnbrief nach Abtretung zum Inkasso) erwähnt, während in Wahrheit ist die Sache komplizierter: Es gibt auch andere Gründe für die Kosten, es mag auch in vielen Fällen rein Phantasiekosten sein. Die werden aber, beim Verlangen, "aufgelistet" und schon existieren sie. Wie kann man beweisen, dass eine Mahnung nicht in Überstunden geschrieben wurde? Oder dass die Mahnung erst die Erste und nicht die Dritte war? Mahnung werden nicht zwangsweise eingeschrieben gesendet.
MfG,
MEMIL
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RE: Mahnspesen
Danke für deine Antwort! Ich habe die Firmen ganz bewußt erwähnt, weil mir deren Vorgangsweise ein Dorn im Auge ist.
Bezüglich der Höchstsätze der Gebühren von Inkassobüros; diese sind im Bundesgesetzblatt II Nr 490/2001 geregelt. Leider weiß ich nicht bzw. kann ich aufgrund des Textes nicht nachvollziehen, auf welches Gesetz sich die Änderung bezieht!
Vielleicht kann mir hierbei jemand helfen!?
Mit freundlichen Grüßen
Patrick
Bezüglich der Höchstsätze der Gebühren von Inkassobüros; diese sind im Bundesgesetzblatt II Nr 490/2001 geregelt. Leider weiß ich nicht bzw. kann ich aufgrund des Textes nicht nachvollziehen, auf welches Gesetz sich die Änderung bezieht!
Vielleicht kann mir hierbei jemand helfen!?
Mit freundlichen Grüßen
Patrick
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