Belastungs und Veräußerungsverbot

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Juliangrabner
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Registriert: 12.06.2018, 12:21

Belastungs und Veräußerungsverbot

Beitrag von Juliangrabner » 12.06.2018, 12:56

Hallo,

Habe mich hier angemeldet weil ich nicht weiter weis bzw. vielleicht kann mir jemand helfen:
folgendes Szenario:

Großeltern leben und machen eine Schenkung einer Immobilie direkt auf Mutter mit einem Belastungs & Veräußerungsverbot
(als vorzeitiges Erbe)

Ich habe mit meinem Bruder in dieser Immobilie gewohnt mit der Einstimmung der Großeltern. ~4Jahre
(+ Alle anfallenden Kosten und Aufwendungen natürlich selbst bezahlt)

Da meine Großeltern wollten dass die Kinder das Haus nutzen und auch bewohnen haben Sie dieses Verbot vom Notar veranlasst.

Als meine Großeltern nun gestorben (nach 6 Jahren) sind, drängte uns unsere Mutter aus dem Haus weil Sie das Haus an Fremde vermieten will wenn wir keine Miete zahlen.

Mein Bruder ging auf den Deal ein und zahlt nun 550/Monat + Betriebskosten für das halbe Haus, die andere Hälfte wird nun Fremd vermietet weil Ich ging.

Wo Ich mir sicher bin, weis Ich dass meine Großeltern dieses Szenario nicht zugelassen hätten wenn Sie noch leben würden.

Darf meine Mutter das Haus vermieten bzw. das Haus zusperren?
Kann man das im Schenkungsvertrag festlegen?

bitte um Hilfe,



Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Belastungs und Veräußerungsverbot

Beitrag von Heron » 12.06.2018, 16:57

Das Rechtsverhältnis, auf dessen Grundlage Ihr Bruder und Sie das Haus benützt haben, dürfte als Prekarium (Bittleihe) einzuordnen sein. Nach der Rechtsprechung liegt selbst dann ein Prekarium vor, wenn geringfügig mehr (bis 10%) als die Gebrauchskosten bezahlt werden. Eine Bittleihe kann jederzeit widerrufen werden.

Allenfalls käme noch in Betracht, dass die Großeltern Ihnen und ihrem Bruder ein Wohnrecht eingeräumt haben bzw. Sie dieses ersessen haben, sofern sie die Ersitzungsfrist (30 Jahre) erfüllt haben. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung würden Sie die Beweislast tragen, die Ersitzung bzw. die Offenkundigkeit des Wohnrechts nachzuweisen.

Falls Sie interessiert, welche Bedingungen der Schenkungsvertrag enthalten hat, können Sie Einsicht in die Urkunde nehmen (online, auch hier auf jusline.at oder beim zuständigen Bezirksgericht). Neben einem Belastungs- und Veräußerungsverbot (wirkt nur zu Lebzeiten des Berechtigten) kann für die Zeit nach dem Tod eine verbücherbare Besitznachfolgeregelung getroffen werden.

Das_Pseudonym
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Re: Belastungs und Veräußerungsverbot

Beitrag von Das_Pseudonym » 13.06.2018, 16:00

Wie sieht es aus wenn Ich ihm Haus meiner Eltern wohne kann Ich mir damit auch das Wohnrecht Ersitzen?

Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Belastungs und Veräußerungsverbot

Beitrag von Heron » 13.06.2018, 17:43

Sie brauchen während der Ersitzungsfrist qualifizierten, dh. rechtmäßigen, redlichen und echten Besitz. Wenn Ihnen nur aufgrund des familiären Zusammengehörigkeitsgefühls faktisch eine Benützungsmöglichkeit eingeräumt wird, liegt einerseits kein tauglicher Rechtstitel und damit kein rechtmäßiger Besitz vor. Andererseits fehlt es bei einer solchen aus Gefälligkeit zur faktischen Nutzung im Rahmen des Familienverband gewährten Wohnmöglichkeit auch an der Echtheit des Besitzes.

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