HoSa hat geschrieben: ↑15.05.2018, 13:44
"eindeutschungen" (<-was wohl KEIN deutsches Wort ist

)
Duden kennt die "Eindeutschung" sowie "eindeutschen"
Mit der Einwilligung zur Speicherung der Daten einher geht auch die Frage, wofür diese Daten verwendet werden dürfen. Nur, weil jemand in Ihrer Kundendatenbank ist, heißt das noch nicht, dass Sie diese Daten auch für etwas anderes als ihren ursprünglichen Zweck verwenden dürfen. Hat Hanis Mustermann jemals die Einwilligung gegeben, dass Sie seine Daten zum Versand von Werbematerial nutzen dürfen?
Im Rahmen des Hausbaus benötigen Sie die Daten von Hanis Mustermann. Wie Sie schon sagten haben Sie eine Aufbewahrungspflicht gesetzlicher Natur (zB. 7 Jahre für Rechnungen), andererseits haben Sie aber auch ein berechtigtes Interesse an weit mehr Daten. Immerhin gibt es eine gesetzliche Verjährungsfrist für Schadenersatz am Bau von 30 Jahren. Entsprechend haben Sie diese 30 Jahre lang ein berechtigtes Interesse daran, Unterlagen zu diesem Bau aufzubewahren, um im Falle einer Klage vorbereitet zu sein. Prinzipiell bleibt der Kunde also auch in Ihrer Kundendatenbank. Einzelne Datensätze des Kunden, zB. Mailadresse oder Telefonnummer, wären hingegen nicht mehr notwendig, obwohl sie während des Baus natürlich relevant waren. Auch ohne dass Ihnen Herr Mustermann irgendeine Genehmigung entzieht, sollten diese im Sinne der Datensparsamkeit rausgelöscht werden, da sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden.
Wenn Ihnen Herr Mustermann eine Einwilligung zur Verwendung seiner Daten zur Zusendung von Angeboten gegeben hat, so war diese zusätzlich zur Verwendung seiner Daten zur Vertragsabwicklung. Nur dann sollten die Kontaktdaten überhaupt nach Bauende noch gespeichert werden, und ebenfalls rausgelöscht, sowie diese Einwilligung entfällt.
Hätten Sie nichts für Herrn Mustermann gebaut, sondern dieser nur mal um ein unverbindliches Angebot gebeten und Ihnen dafür seine Daten übermittelt, bräuchten Sie im Prinzip gar nichts langfristig speichern. Entsprechend sollten die Daten dann nach einiger Zeit, wenn das Angebot ohnehin nicht mehr gültig ist und es keine Anzeichen gibt, dass nochmal ein Vertrag zustande kommt, auch ohne Aufforderung gelöscht werden.
Nur bin ich halt auch nur ein kleiner Unternehmer und laber nach, wie es mir erklärt wurde, also weiß ich auch nicht, ob das wirklich so stimmt. Weiß aber ohnehin keiner, denn was der Wortlaut der Vorschriften sagt und was tatsächlich ist, sind ohnehin zwei Paar Schuhe.