Stellung - Intinmuntersuchung verweigern?

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MarkusH
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Stellung - Intinmuntersuchung verweigern?

Beitrag von MarkusH » 07.09.2015, 20:20

Hallo zusammen
Ich habe letztens per Post die Aufforderung zur Stellung erhalten.
Da diese bekannterweise auch eine Untersuchung der Genitalien beinhaltet und eventuell auch des Afters (ich bin mir nicht sicher ob dies zutrifft) wollte ich fragen ob ich diese Prozedur verweigern kann oder was bei einer Verweigerung passieren könnte.

Ich finde eine erzwungen Untersuchung bei der man sich komplett nackt ausziehen muss und zudem eine Schreibkraft anwesend ist absolut entwürdigend. Und bitte unterlasst Vergleiche mit Gemeinschaftsduschen und dergleichen, denn das ist eine völlig andere Situation.

Die zwangsweise Begutachtung durch einen Heeresarzt ist eine massive Beeinträchtigung der Privatsphäre. Bitte versteht mich nicht falsch, der freiwillige Gang zum Urologen, etwa bei Beschwerden ist natürlich nicht verwerflich. Dass sich der Staat allerdings das Recht herausnimmt, von mir zu verlangen mich nackt auszuziehen wie ein Verbrecher bei der Leibesvisitation finde ich absolut inakzeptabel.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar" Dieser Satz gilt für Wehrpflichtige anscheinend nicht.

Vielen Dank im Voraus

Lg Markus



Manannan
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Beitrag von Manannan » 07.09.2015, 20:24

Ist diese Anfrage ernst gemeint?

MarkusH
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Beitrag von MarkusH » 07.09.2015, 20:26

Ja ist sie

Manannan
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Beitrag von Manannan » 07.09.2015, 20:33

Sie sollten sich bei der Stellungskommission über die aktuelle Lage informieren und nicht darauf hören, was Ihnen Weltkriegsteilnehmer erzählen.

MG
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Beitrag von MG » 08.09.2015, 09:30

Lesen Sie § 18 WehrG,

http://www.jusline.at/18_Stellungspflicht_WG.html

demnach sind Sie sogar verpflichtet, eine Blutabnahme zu dulden...

Kedniac
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Re: Stellung - Intinmuntersuchung verweigern?

Beitrag von Kedniac » 08.01.2018, 16:50

Möchte hier eine rechtliche Hilfestellung für all jene geben, welchen die Stellung noch bevorsteht:

Klipp und klar: Die Genital-/Intimuntersuchung kann man verweigern und - wenn man die eigentliche Absicht hinter bzw. den eigentlichen Zweck dieser ´Untersuchung´ kennt - sollte man sie auch unbedingt verweigern.

Da von User ´MG´ das Wehrgesetz angeführt wurde:
Laut Wehrgesetz ist man verpflichtet:
a) ´sich der Stellung zu unterziehen´ (Stellungpflicht § 18 Wehrgesetz)
b) Bezüglich Untersuchung ist gesetzlich nur festgelegt, dass man eine Blutabnahme abgeben muss.

Konkrete weitere gesetzliche Regelungen, zu welchen Untersuchungen man verpflichtet ist, gibt es NICHT.

Es gibt lediglich die (absichtlich?) schwammige Formulierung zur Verpflichtung an der ´Mitwirkung an der zur Feststellung der Eignung zum Wehrdienst erforderlichen ärztlichen und psychologischen Untersuchung´ (§ 18 1a 2. Wehrgesetz).
Auch wenn diese Formulierung ebenso wie die Formulierung in § 18a (3) des Wehrgesetzes (´verpflichtet......Weisung......zu befolgen´) von der Ärztin und dem anderen Personal garantiert in diese Richtung ausgelegt werden wird, ist man dennoch NICHT verpflichtet, sich der Intimuntersuchung zu unterziehen (alle anderen durchgeführten Untersuchungen sind harmlos und würde ich auch von jedem mir halbwegs sympathischem Arzt durchführen lassen).

Ein Gesetz zur Verpflichtung der Genitaluntersuchung gibt es nicht und kann es auch nicht geben. Ein derartiges Gesetz würde nämlich im Widerspruch zu einem auch in Österreich geltendem höherrangigem - und uneinschränkbarem - Gesetz stehen und würde im Falle eines Gerichtsstreites (bisher hat das noch niemand gemacht) vom österr. VfGH sicherlich aufgehoben werden.
Eine Intimuntersuchung ist in Österreich selbst bei Strafgefangenen nur unter äußerst strengen Voraussetzungen möglich.

In der Praxis werdet ihr nach eurer Weigerung der Intimuntersuchung natürlich von der Ärztin (dass diese Untersuchung fast immer von Frau durchgeführt wird, ist auch kein Zufall) und wohl auch von dem einen oder anderen Bundesheerangehörigen durch deren Autorität und auch verbal (Kleinigkeit, Verpflichtung (welche allerdings nicht besteht), Androhung einer Verwaltungsstrafe etc.) unter Druck gesetzt werden. Eventuell bekommt ihr auch zu hören, dass dies ein Befehl / eine Weisung ist und Befehle / Weisungen beim Bundesheer zu befolgen sind. Dies stimmt für das Bundesheer auch nicht zu 100%, aber bei der Stellung seid ihr außerdem, trotz allem, noch immer Privatpersonen – und keine Bundesheerangehörigen – mit grundsätzlich allen gesetzlichen Rechten (auch aller Menschenrechte).
Im Übrigen könnte man jedes Unterdrucksetzen nach der Weigerung der Intimuntersuchung auch bereits als Nötigung (insbesondere in dieser für euch unfreiwilligen und eindeutig durch Hierarche geprägten Situation) klassifizieren (Ausnutzen eines Machtverhältnisses).

Zusammengefasst würde ich euch also empfehlen, trotz des sicherlich auftretenden Drucks seitens Ärztin und Bundesheerangehöriger nach eurer Weigerung weiterhin standhaft zu bleiben, die Intimuntersuchung dezidiert zu verweigern, und eine eventuell ausgesprochene Strafe danach gerichtlich anzufechten (Welches Gesetz durch die Intimuntersuchung verletzt wird und weshalb sie deshalb auch verweigert werden darf, weiß jeder gute Jurist bzw. wird er bei seiner Recherche schnell herausfinden; ihr müsst nur einen Anwalt finden, welcher sich traut, gegen das österr. Bundesheer und somit die Republik Österreich zu prozessieren).

Dennoch würde ich euch auch empfehlen – nicht nur als Argumentationshilfe bei der Stellung, sondern auch wegen der eigenen Gesundheit –, vor der Stellung einen praktischen Arzt oder besser Urologen eures Vertrauens aufzusuchen, euch im Genitalbereich untersuchen zu lassen, dieses Attest bei der Stellung vorzulegen und unter Verweis auf dieses Attest die Intimuntersuchung bei der Stellung zu verweigern (Argument: schon erledigt). Ich wette, dass man auch bei Vorliegen eines ärztlichen Attests seitens des Bundesheeres nicht auf die Intimuntersuchung verzichten möchte.

Die Intimuntersuchung bei der Stellung ist im Übrigen nichts anderes als eine Untersuchung auf einen Leistenbruch. Andere Krankheiten, z.B. Hodenkrebs, können durch diese Art der Untersuchung von einem praktischen Arzt - worum es sich bei den Stellungsärzten handelt – ohnehin nicht mit Sicherheit festgestellt werden.

Das_Pseudonym
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Re: Stellung - Intinmuntersuchung verweigern?

Beitrag von Das_Pseudonym » 14.01.2018, 16:36

Wozu wird es dann durchgeführt? "Weil es geht?"

Kedniac
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Re: Stellung - Intinmuntersuchung verweigern?

Beitrag von Kedniac » 11.02.2018, 12:42

Warum es gemacht wird?
a) Wegen der von Militär und Staat gewünschten Wirkung
b) Weil es eben fast alle Stellungspflichtigen in Unkenntnis der rechtl. Situation (eine Intimuntersuchung kann/darf in einem aufgeklärten Rechtsstaat nicht erzwungen werden) und aus Angst vor negativen Folgen bei einer Verweigerung zulassen.

Der ´Sinn´ und Zweck der gesamten Stellung und insbesondere der Intimuntersuchung (welche den bereits durch die Stellung beabsichtigen Zweck ´nur´ verstärken soll) ist in folgendem Dokument beschrieben:

http://www.humiliationstudies.org/docum ... ng2010.pdf

Zweck von Stellung u. Intimuntersuchung: v.a. S. 127 - 137, aber auch S. 10, S. 15-16, S. 29
Dass bei der Intimuntersuchung die Ärzte praktisch ausschließlich WEIBLICH sind, ist Absicht. Es verstärkt nämlich den gewünschten psychologischen Effekt massiv.

S. 7-9: Darstellung der Intimuntersuchung - nur mit umgekehrten Geschlechterrollen. Wie groß wären wohl der mediale Aufschrei (nicht nur der Feministinnen), und die öffentliche Diskussion, wenn Derartiges wirklich gemacht werden würde und 17-/18-jährigen Mädchen fälschlicherweise eingeredet werden würde, dass sie dazu verpflichtet wären?

Erfahrungsberichte zu den möglichen Folgen: z.B. S. 38-42, S. 165-169, S. 205-214, S. 245-253
Erfahrungsberichte Musterung: u.a. S. 101-127, S. 142-159
Der Zusammenhang mit den Schuluntersuchungen findet sich auf S. 125 letzter Absatz und S. 165
Sehr interessant auch der Umgang Deutschlands mit Verweigerern der Intimuntersuchung: S. 80 Mitte - S. 82

Anmerkung 1: Die im Buch beschriebene und in Deutschland übliche Inspektion des Analbereiches gibt es in Österreich NICHT. In Österreich ist die Intimuntersuchung normalerweise eine Sache von max. einer halben Minute. Dies ist für die Erreichung des gewünschten Effektes - und leider auch der möglichen psychologischen Auswirkungen - aber ausreichend.

Anmerkung 2: Die Verpflichtung zur Intimuntersuchung steht in Österreich in KEINEM Gesetz (auch im Wehrgesetz nicht) und eine interne Dienstanweisung des Bundesheeres (die gibt es sicher) dazu ist auch für Stellungspflichtige nicht bindend (da man weiterhin Privatperson und kein Bundesheerangehöriger ist, unterliegt man auch nicht der beim Bundesheer grundsätzlichen Gültigkeit der Verpflichtung zur Befolgung von Befehlen).

Anmerkung 3: Gäbe es ein Gesetz, welches die Verpflichtung zur Intimuntersuchung festlegt, würde dies gegen internationale (auch von Österreich unterschriebene) und UNEINSCHRÄNKBARE Gesetze verstoßen (Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Verbot der erniedrigenden Behandlung) und wäre somit ungültig. Sollte die Intimuntersuchung nach einer vorherigen ausdrücklichen Verweigerung der Intimuntersuchung durch den Stellungspflichtigen durch Druck (egal, welcher Art) seitens der Ärztin oder eines Bundesheerangehörigen durchgesetzt werden, ist dies ein sicherer Verstoß gegen diesen Art. 3 (und auch aus diesem Grund kann/muss man sich - streng genommen ohne Konsequenzen befürchten zu müssen - einer derartigen ´Aufforderung´ widersetzen.)

Anmerkung 4: Basierung auf der gesetzlichen Lage müsste eine Weigerung der Intimuntersuchung (auch ohne ärztliches Attest) von Ärztin und Bundesheerangehörigen anstandslos, d.h. ohne weitere ´Überredungsversuche´ und ohne Androhung irgendwelcher Konsequenzen, akzeptiert werden - was in der Praxis leider nicht passieren wird.

Anmerkung 5: Alleine schon aus gesundheitlichen Gründen würde ich empfehlen, sich zuvor von einem praktischen Arzt oder Urologen (besser, da dieser größeres Fachwissen hat) DES VERTRAUENS (genau das ist der Unterschied bei einer Untersuchung der intimen Körperteile) untersuchen zu lassen und dieses Attest dann als ´Argumentationshilfe´ für die Verweigerung der Intimuntersuchung mitzunehmen.

Anmerkung 6: Auch, wenn es immer wieder anders behauptet wird: Bei einer Untersuchung des Genitalbereiches in der Art, wie sie bei der Stellung vorgenommen wird, kann lediglich ein Leistenbruch erkannt werden. Dieser ist aber bei Jugendlichen eher selten (viel häufiger bei Neugeborenen und Kleinkindern). Andere Krankheiten, z.B. ein in der Altersgruppe der 18-35-jährigen viel häufiger auftretender Hodenkrebs, können dabei NICHT erkannt werden. Dazu müsste die Untersuchung wesentlich genauer sein, länger dauern (sicher ein paar Minuten) und zudem von einem fachlich ausgebildeten Arzt (=Urologe/Androloge) gemacht werden. Ein praktischer Arzt (und die Stellungsärztin ist eine Praktikerin, keine Urologin) kann in diesem Bereich nur feststellen, ob alles in Ordnung ist. Hat er daran Zweifel oder zur Verfestigung seiner Vermutung einer Erkrankung muss er/sie wegen fehlender eigener vertiefender Fachkenntnisse ohnehin zu einem Urologen überweisen.

Gegengleis
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Re: Stellung - Intinmuntersuchung verweigern?

Beitrag von Gegengleis » 28.02.2018, 16:28

Die Intimuntersuchung wird übrigens nur bei voraussichtlich tauglichen Stellungspflichtigen durchgeführt.
MarkusH hat geschrieben:
07.09.2015, 20:20
"Die Würde des Menschen ist unantastbar" Dieser Satz gilt für Wehrpflichtige anscheinend nicht.
Würde ich so unterschreiben. Macht aber nicht viel, Artikel 7 gilt ja auch nicht! Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.

Würde Ihnen zu einem Termin bei einem Privatarzt raten, der könnte bei entsprechender Bezahlung einige "Krankheiten feststellen" die sie für den Wehrdienst untauglich machen. Leistungs-EKG nach vorausgegangener Einnahme von stark Blutdruck erhöhenden Medikamenten ist auch eine recht sichere Methode.
Hört man... :D

Das_Pseudonym
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Re: Stellung - Intinmuntersuchung verweigern?

Beitrag von Das_Pseudonym » 28.02.2018, 18:18

:roll: Jösssas Schmerzt mein Knie heute! Das tut sssooo weh... Wie soll Ich damit nur Marschieren könenn. :wink:

Kedniac
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Re: Stellung - Intinmuntersuchung verweigern?

Beitrag von Kedniac » 04.03.2018, 11:38

Antwort zu Gegengleis:
Ob die Intimuntersuchung nur bei voraussichtlich Tauglichen durchgeführt wird, kann ich nicht sagen.
Kenne hier in Österreich viele ´Untaugliche´, welche OHNE Ausnahme ebenfalls im Intimbereich untersucht wurden. In Deutschland war sie ja ebenfalls Standard. Bei dem seitens Militär und Staat auch heute noch gewünschtem psychologischem Zweck der GESAMTEN Stellung - nämlich die ´Männer´ einzuschüchtern, zu demütigen (mit der Intimuntersuchung als ´Krönung´) und somit ihren Widerstand zu brechen - kann ich mir auch nicht vorstellen, dass darauf seitens des Staates verzichtet wird.

Aber sei es wie es sei: Fakt ist, es gibt keine gesetzliche Grundlage, wonach man sich bei der Stellung - egal, ob voraussichtlich tauglich oder voraussichtlich untauglich - der Intimuntersuchung unterziehen muss. Sie kann daher verweigert werden und sollte aufgrund der möglichen langfristigen Auswirkungen auf die Psyche der Betroffenen auch verweigert werden. Und diese Verweigerung müsste - aufgrund der vorliegenden Gesetzeslage - anstandslos und ohne irgendwelche folgenden ´Überredungsversuche´ akzeptiert werden.
Der Sohn meiner Lebensgefährtin wird im Übrigen mit einem urologischen Attest zur Stellung gehen und dort die Intimuntersuchung sicher verweigern. Und er wird auch vor dem dann garantiert ausgeübtem Druck, doch die Hose runterzulassen, nicht einknicken.
Mal sehen, wie die Reaktion von Ärztin und eventuell den Bundesheerangehörigen dann sein wird ;-)

Das_Pseudonym
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Re: Stellung - Intinmuntersuchung verweigern?

Beitrag von Das_Pseudonym » 04.03.2018, 23:17

Also Ich habe mich weder eingeschüchtert noch gedemütigt gefühlt da gibt es weit aus schlimmere Untersuchungen! :roll:

Kedniac
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Re: Stellung - Intinmuntersuchung verweigern?

Beitrag von Kedniac » 05.03.2018, 12:35

ad Pseudonym:
Dann hatten Sie entweder Glück oder wollen sich - wie viele andere - die Peinlichkeit dieser Untersuchung oder den kausalen Zusammenhang von aufgetretenen Auswirkungen - die gibt es sicher auch bei Ihnen, aber es ist Ihnen noch nicht bewusst - mit der Stellungsuntersuchung nicht eingestehen.
Ich wünsche Ihnen auch, dass sie privat nie in die Situation kommen, in welcher ihrem Unterbewusstsein dies bewusst wird. Denn dann wird auch ihre Psyche reagieren und die Reaktionen können schlimm sein (recherchieren sie z.B.´Posttraumatische Belastungsstörung).
Dazu eine Frage: Wie oft haben Sie seit ihrer Musterung/Stellung an die Intimuntersuchung gedacht? Viele Betroffene denken JEDEN Tag daran. Dies ist ein typischen Symptom einer Posttraumatischen Belastungsstörung (Flash-Backs, Intrusionen).

Fakt ist, dass die Einschüchterung / Demütigung auch heute noch - wie seit ihrer Einführung Ende des 18. Jh. - der gewünschte Zweck der Musterung ist und auch, dass sehr viele Betroffene teilweise auch noch Jahrzehnte später an den Folgen leiden, was ich leider selbst häufig in meinem privaten und beruflichen Bereich erlebe.
Falls dies nicht der Fall wäre, könnte man den Burschen ja sagen, dass sie zur Intimuntersuchung nicht verpflichtet sind. Tatsächlich wird Ihnen bei der sogenannten ´Belehrung´ am Anfang der Stellung aber Folgendes gesagt: "Ihr seid per Gesetz zur Stellung verpflichtet. Ihr müsst diese Untersuchungen mitmachen und unseren Anweisungen folgen. Bei Nichtbefolgen gibt es lt. Gesetz Strafen." Und selbst bei einem mitgebrachten Attest eines Urologen drängt die PRAKTISCHE Ärztin (keine Urologin und somit mit eingeschränkten fachlichen Kenntnissen) auf die Intimuntersuchung.
Mit einer Abschaffung des Blödsinns der Intimuntersuchung bei der Stellung würde der Staat viel psychisches Leid bei seiner männlichen Bevölkerung verhindern (auch wenn dass Bundesheer natürlich immer Gegenteiliges behauptet, nämlich, dass bei der Stellung psychische Probleme der Burschen entdeckt werden), es wird ohnehin noch genug Schaden durch die Stellungspflicht und danach während des Grundwehrdienstes angerichtet.

Bezüglich Ihrer ´schlimmeren´ Untersuchungen: Ich nehme an, diese Untersuchungen haben Sie FREIWILLIG, d.h. sie wurden dazu nicht vom Staat unter Androhung von Strafe gezwungen, und bei einem Arzt/Ärztin ihres VERTRAUENS gemacht - und genau das sind die entscheidenden Punkte, um welche es geht.
Und viele Männer vermeiden dann eben genau aufgrund dieser für sie peinlichen Erfahrung der Untersuchungen bei der Stellung (die Intimuntersuchung ist ja nur die ´Krönung´) in ihrem weiteren Leben die Vorsorgeuntersuchungen und gehen erst dann zum Arzt, wenn es sich nicht mehr vermeiden lässt - und dann aber vielleicht auch schon zu spät ist. Dies trifft natürlich vor allem auf den Urologen zu, aber eben auch auf die anderen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen.

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