Studentenheimgesetz § 6 "unmittelbar drohende Gefahr"

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Xylit
Beiträge: 1
Registriert: 02.02.2018, 10:40

Studentenheimgesetz § 6 "unmittelbar drohende Gefahr"

Beitrag von Xylit » 02.02.2018, 10:47

Hallo,
mich würde mal interessieren, was unter der "unmittelbar drohenden Gefahr" verstanden wird, wie sie in § 6 erwähnt wird.
Ist das irgendwo geregelt?
Zählt dazu bereits eine Gefahr für das Eigentum des Heimträgers? Und ab welcher "Schwelle" ist das gegeben? Verschmutzung/Unordnung? Bereits eingetretene Schäden? Oder wirklich nur akute "Gefahr" wie Feuer o.Ä.?
Danke!

lg



schanzenpeter
Beiträge: 425
Registriert: 02.02.2011, 16:48

Re: Studentenheimgesetz § 6 "unmittelbar drohende Gefahr"

Beitrag von schanzenpeter » 02.02.2018, 14:38

Habe etwas gefunden und zwar Auszug aus dem Polizeirecht:
Eine dringende Gefahr verlangt die erhöhte Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts. Eine besondere zeitliche Nähe der Gefahrenverwirklichung und ein gesteigertes Maß der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts verlangen auch die Begriffe „unmittelbare Gefährdung“, „unmittelbar drohende Gefahr“, „unmittelbar bevorstehende Störung“ und „gegenwärtige Gefahr“. Ein Schaden muss dann sofort oder in nächster Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein.
weiters:
„Gefahr im Verzug“ liegt vor, wenn zur Verhinderung eines Schadens sofort eingegriffen werden muss und ein Abwarten die Effektivität der Gefahrenabwehr zumindest einschränken würde.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste