Angehöriger?
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Angehöriger?
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bräuchte bitte folgende Info:
Wann ist eine Person vor Gericht ein Angehöriger?
Meine Ex-Schwagerin die sich vor 2 Jahren von meinem Bruder getrennt und scheiden ließ?
Ich wäre sehr dankbar wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten und mir den dazugehörigen Gesetzestext einstellen könnten!
VIELEN DANK
MfG
Andreas F.
Ich bräuchte bitte folgende Info:
Wann ist eine Person vor Gericht ein Angehöriger?
Meine Ex-Schwagerin die sich vor 2 Jahren von meinem Bruder getrennt und scheiden ließ?
Ich wäre sehr dankbar wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten und mir den dazugehörigen Gesetzestext einstellen könnten!
VIELEN DANK
MfG
Andreas F.
RE: Angehöriger?
Bestimmt nicht!! Sie ist keine Angehörige, nachdem sie geschieden wurde. Die Frage des Richters, ob ein Zeuge angehörige ist, bezieht sich immer auf die Gegenwart. Angehörige ist man nur wenn man in der Gegenwart ist.
Angehörigkeit -- für verfahrensrechtlichen Zwecke -- kann sowohl aus Blutverwandtschaft aus auch aus ehelichen Bindungen erworben werden. Sie muss aber in der Gegenwart bestehen, sonst kann man nicht von Verwandtschaft reden.
Das ist die eine Seite der Münze.
Die andere Seite ist, dass wenn ein flinke Rechtsanwalt recherchiert und darauf kommt, dass es in der Vergangenheit sehr wohl eine Verwandtschaft bestanden hat, wird er in einer Verhandlung die Frage stellen (ob es in die Vergangenheit eine Verwandtschaft gab) und man muss dann erklären, dass die Bindung bestand. Sogar wenn man früher mit einer der Parteien rein befreundet war (und es gefragt wird) ist man erwischt.
MfG,
MEMIL
Angehörigkeit -- für verfahrensrechtlichen Zwecke -- kann sowohl aus Blutverwandtschaft aus auch aus ehelichen Bindungen erworben werden. Sie muss aber in der Gegenwart bestehen, sonst kann man nicht von Verwandtschaft reden.
Das ist die eine Seite der Münze.
Die andere Seite ist, dass wenn ein flinke Rechtsanwalt recherchiert und darauf kommt, dass es in der Vergangenheit sehr wohl eine Verwandtschaft bestanden hat, wird er in einer Verhandlung die Frage stellen (ob es in die Vergangenheit eine Verwandtschaft gab) und man muss dann erklären, dass die Bindung bestand. Sogar wenn man früher mit einer der Parteien rein befreundet war (und es gefragt wird) ist man erwischt.
MfG,
MEMIL
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RE: Angehöriger?
Hallo,
Zuerst einmal vielen Dank....dies hilft mir schon weiter.
Es geht genau um folgenden Fall:
Meine Ex-Schwagerin hat mich zu unrecht beschuldigt sie gefährlich bedroht zu haben. Ich wurde vom Gericht freigesprochen.
Ich habe nun bei meiner Rechtsschutzversicherung die Kosten für meinen Anwalt eingefordert. Diese wollen sich nun abputzen und schreiben :"....wenn sich die Tat gegen einen angehörigen gerichtet haben soll."
Der angebliche Vorfall war im Juli 2006. Zu diesem Zeitpunkt war mein Bruder schon min. 2 Jahre geschieden.
Ich bräuchte nun einen § oder Gesetzestext womit ich die Versicherung festnageln kann.
VIELEN DANK!
MfG
Andreas
Zuerst einmal vielen Dank....dies hilft mir schon weiter.
Es geht genau um folgenden Fall:
Meine Ex-Schwagerin hat mich zu unrecht beschuldigt sie gefährlich bedroht zu haben. Ich wurde vom Gericht freigesprochen.
Ich habe nun bei meiner Rechtsschutzversicherung die Kosten für meinen Anwalt eingefordert. Diese wollen sich nun abputzen und schreiben :"....wenn sich die Tat gegen einen angehörigen gerichtet haben soll."
Der angebliche Vorfall war im Juli 2006. Zu diesem Zeitpunkt war mein Bruder schon min. 2 Jahre geschieden.
Ich bräuchte nun einen § oder Gesetzestext womit ich die Versicherung festnageln kann.
VIELEN DANK!
MfG
Andreas
RE: Angehöriger?
Das wirst du nicht finden, weil Angehörigen kein rechtlicher Begriff sondern ein allgemein Begriff ist. Rechtlicher Begriff ist „Verwandter“. Darum geht es aber nicht. In diesem Fall handelt es sich werden und Angehöriger noch um Verwandter. Die Versicherung muss beim Gericht erläutern, in wiefern jemand der/die vor 2 Jahre sich von seinem Ehepartner scheiden ließt noch heute sein Angehöriger ist. Darum liegst es. Das hast du 100% Recht.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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RE: Angehöriger?
Hallo,
Danke für die Hilfe.
Ich habe in $72 StGB die Definition von "Angehöriger" gefunden.
Ich habe auch der Versicherung einen Brief geschrieben mit diesem §. Mal sehen was kommt.
Ich hoffe mal das sie zahlen-wäre meiner Meinung nach ja eine Frechheit....
Vielen Dank!
MfG
Andreas
Danke für die Hilfe.
Ich habe in $72 StGB die Definition von "Angehöriger" gefunden.
Ich habe auch der Versicherung einen Brief geschrieben mit diesem §. Mal sehen was kommt.
Ich hoffe mal das sie zahlen-wäre meiner Meinung nach ja eine Frechheit....
Vielen Dank!
MfG
Andreas
RE: Angehöriger?
Ja, Andreas damit kannst du was anfangen. Es ist nur so, dass dieser Begriff aus den StGB nicht für zivilrechtliche sondern strafrechtliche Zwecke ausgelegt werden kann. Deswegen habe ich das nicht erwähnt. Aber immerhin, ist die Auslegung vertretbar. Wie du siehst, du kannst die Sache sicher gewinnen. Du brauchst nur dabei bleiben, dass die Versicherung nachweisen muss dass es hier ein "Angehörigigkeit" besteht.
Alles Gut,
MEMIL
Alles Gut,
MEMIL
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RE: Angehöriger?
OK, vielen Dank!
Nur noch eine kleine Frage:
Zählt hierbei das Strafgesetz oder das Zivilrecht?
Denn die Sachen zwischen meiner EX Schwägerin und mir ist ja eigentlich Strafrecht...oder??
Na denn, ich werde auf jeden Fall nicht aufgeben und hoffe die zahlen.
Vielen Dank!
MfG
Andreas
Nur noch eine kleine Frage:
Zählt hierbei das Strafgesetz oder das Zivilrecht?
Denn die Sachen zwischen meiner EX Schwägerin und mir ist ja eigentlich Strafrecht...oder??
Na denn, ich werde auf jeden Fall nicht aufgeben und hoffe die zahlen.
Vielen Dank!
MfG
Andreas
RE: Angehöriger?
Strafrechtlich ist das irrelevant. Relevant ist nur die zivilrechliche Implikation!
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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RE: Angehöriger?
Ach so,
Na gut-vielen Dank!
Ich werde mal abwarten was die Versicherung dazu sagt!
MfG
Andreas
Na gut-vielen Dank!
Ich werde mal abwarten was die Versicherung dazu sagt!
MfG
Andreas
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RE: Angehöriger?
Hallo Memil,
Ich habe neue Informationen.
Die Rechtsschutzverischerung hat nun einen Bruchteil der entstandenen Kosten bezahlt, jedoch wurde vom Gesamtbetrag das Erfolgshonorar, Kostenersatz und abzgl. Selbstbehalt (=OK, 0,5% der Versicherungssumme oder 10% der Schadenssumme) und den Einheitssatz auf nur 50% (nur Kost
en ortsansaessiger Rechtsanwalt, dazu: mein Lebensmittelpunkt mit Arbeit ist in Wien, das zuständige Gericht was in NÖ)
Was soll ich nun machen?
Nochmals ein "nettes" Schreiben verfassen??
Danke
MfG
Andreas
Ich habe neue Informationen.
Die Rechtsschutzverischerung hat nun einen Bruchteil der entstandenen Kosten bezahlt, jedoch wurde vom Gesamtbetrag das Erfolgshonorar, Kostenersatz und abzgl. Selbstbehalt (=OK, 0,5% der Versicherungssumme oder 10% der Schadenssumme) und den Einheitssatz auf nur 50% (nur Kost
en ortsansaessiger Rechtsanwalt, dazu: mein Lebensmittelpunkt mit Arbeit ist in Wien, das zuständige Gericht was in NÖ)
Was soll ich nun machen?
Nochmals ein "nettes" Schreiben verfassen??
Danke
MfG
Andreas
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RE: Angehöriger?
Sind diese Abzüge gerechtfertigt???
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