Hallo
lt AHVB/EHVB 1993 besteht gemäß Art. 7 Ziffer 1 lit 1.1 und
1.3 kein Versicherungsschutz für Ansprüche aus Gewährleistung für Mängel. Im vorliegenden Fall wurde jedoch eine individuelle Vereinbarung getroffen.
Diese individuelle Vereinbarung ist nunmehr mit den Allgemeinen Bedinungen in Übereinstimmung zu bringen.
Im RIS dazu folgende Entscheidungen gefunden OGH 7Ob297/98x
OGH 3Ob139/60.
Es ist also eine reine Streitigkeit über die Auslegung des Versicherungsvertrages.
bin für jegliche rückmeldung dankbar, da es sich hierbei um keinen kleinen betrag handelt...!
Vers.Leistung
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- Beiträge: 55
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Vers.Leistung
Worum geht es genau in deinem Problem??
RE: Vers.Leistung
habe folgenden fall:
schliesse folgenden zivilen vergleich
1.gegner zahlt kaptital eur 0,xx und kostenbeitrag eur 0,xx
2.gegner nach 6 wochen konkurs. MV anerkennt § 157 versvg.
3.schaden wird von der haftpflichtversicherung behandelt
4.nach rücksprache versicherer kapital 50% kosten 60 %
ist doch unsinn oder ?
ich seh es so: wenn sich der versicherung auf prozess
einläßt hat er kapital unf kosten zu zahlen.
schliesse folgenden zivilen vergleich
1.gegner zahlt kaptital eur 0,xx und kostenbeitrag eur 0,xx
2.gegner nach 6 wochen konkurs. MV anerkennt § 157 versvg.
3.schaden wird von der haftpflichtversicherung behandelt
4.nach rücksprache versicherer kapital 50% kosten 60 %
ist doch unsinn oder ?
ich seh es so: wenn sich der versicherung auf prozess
einläßt hat er kapital unf kosten zu zahlen.
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