Hallo
soeben kam ein Anruf von der 
Bundeskriminalpolizei, mit der Vorladung am 
Montag zu einer einstündigen Befragung  als Beschuldigter bei 
ihnen zu erscheinen. Auf die Frage worum es 
geht, kam vom Polizisten: Kennen Sie sich 
mit Drogen aus?
Antwort: Drogen? Meinen Sie Alkohol?
Polizist: Ein Postpaket wurde bei uns 
abgegeben, Drogen sind der Inhalt und Sie 
haben die Bestellung durchgegeben.
Antwort: Nicht das ich wüsste, ich komme am 
Montag vorbei.
Der Inhalt sind wahrscheinlich 5g einer Substanz 
die unter das "Neue Psychoaktive Substanzen 
Gesetz" fällt. Bezahlt wurde mit Bitcoins.
Blöd dass die Aussage getätigt wurde, das 
keine Drogen bestellt wurden. Keine 
"Illegalen Drogen" wären korrekt gewesen. 
Fällt das bereits unter Falschaussage? 
1.)Muss eine Vorladung nicht grundsetzlich schriftlich erfolgen?  Eine bloß telefonische Ladung des Beschuldigten durch einen Polizeibeamten kann sich nicht auf § 153 Abs 2 StPO stützen (VwGH vom 13.10.2015, Ra 2015/01/0166) oder?
2.) Soll ich vor der Befragung um eine Akteneinsicht bitten und mir ggf eine Kopie machen lassen?
3.)Werden in Österreich hauptsächlich die 
Händler bei "Legal Highs/Research Chemicals" bestraft oder auch Konsumenten?
4.)Bei der Befragung grundsetzlich von dem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch machen?
Danke im Vorhinein
			
									
									Vorladung bei der Bundeskriminalpolizei / NPSG
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				a684dd572b1887661782981659331eed_42
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				Hubert Neubauer
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 - Registriert: 07.08.2012, 08:42
 
Einer mündlichen Aufforderung müssen Sie nicht Folge leisten. Als Beschuldigter dürfen Sie auch lügen!
Ich würde am Montag die Aussage verweigern und gleichzeitig Akteneinsicht begehren (--> Erstellung einer Aktenkopie gegen Kostenersatz).
Die Beamten werden sicherlich versuchen Sie unter Druck zu setzen, lassen Sie sich nicht beirren und beharren Sie auf Ihre fundamentalen Verteidigungsrechte.
In der Sache selbst sollten Sie nicht zu viel Angst haben, 5g von was auch immer, ist so wenig, dass das Verfahren ohnedies eingestellt wird (bei bisheriger Unbescholtenheit).
Noch Fragen? --> rechtstipp@gmail.com
			
									
										
						Ich würde am Montag die Aussage verweigern und gleichzeitig Akteneinsicht begehren (--> Erstellung einer Aktenkopie gegen Kostenersatz).
Die Beamten werden sicherlich versuchen Sie unter Druck zu setzen, lassen Sie sich nicht beirren und beharren Sie auf Ihre fundamentalen Verteidigungsrechte.
In der Sache selbst sollten Sie nicht zu viel Angst haben, 5g von was auch immer, ist so wenig, dass das Verfahren ohnedies eingestellt wird (bei bisheriger Unbescholtenheit).
Noch Fragen? --> rechtstipp@gmail.com
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				Das_Pseudonym
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Hier kannst du nach einen Juristen suchen der dir dabei hilft: https://www.rakwien.at/
Bitte kläre vorher das Honorar ab die kosten sind öfter
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						Bitte kläre vorher das Honorar ab die kosten sind öfter
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				Hubert Neubauer
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