Untragbare psychisch kranke Mitbewohner loswerden

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JSmith
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Untragbare psychisch kranke Mitbewohner loswerden

Beitrag von JSmith » 02.06.2017, 10:40

Hallo!

Ich bin Student und wohne in einer Wohnung gemeinsam mit meiner ehemaligen Freundin, die wir Anfang 2016 bezogen haben. Seit März sind wir getrennt, leben aber noch beisammen, was an sich belastend ist.
Nun kommt jedoch hinzu, dass sie an der Borderline-Persönlichkeitsstörung leidet. Grob gesagt führt diese Krankheit zu hoher emotionaler Instabilität und ausgeprägtem Schwarzweiß-Denken. Sie gilt als eine der belastendsten psychischen Störungen für Mitmenschen, insb. in Beziehungen.

Mein Psychotherapeut und mehrere andere Psychologen und Ärzte haben mir dringend geraten, eine räumliche Trennung so schnell wie möglich zu vollziehen. Nun bin ich aber nicht gewillt, selbst die Wohnung zu räumen, zumal ich mich hier wohlfühle und ich alleine als Hauptmieter im Mietvertrag stehe. Ein Untermietvertrag mit meiner Exfreundin existiert nicht, nur eine mündliche Übereinkunft.
Vereinbart ist auch, dass sie mir monatlich 350 Euro als Beitrag zur Miete überweist; dies ist in den letzten 3 Monaten nicht geschehen (für Juni hatte sie die Miete wieder zur Verfügung).

Da die Situation für mich unerträglich ist, frage ich nun, wie meine Position in der Sache mietrechtlich gesehen ist; wie kann ich sie schnellstmöglich loswerden? Muss ich eine Frist setzen? Wenn ja, wie lange? Ist eine schriftliche Kündigung nötig?

Danke schon mal im Voraus.



schanzenpeter
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Wohnung suchen

Beitrag von schanzenpeter » 02.06.2017, 13:44

Werter JSmith, wie wäre es, wenn Sie Ihrer Ex-Freundin helfen würden, eine Bleibe zu suchen? Dann könnten Sie vielleicht auf juristische Kündigung verzichten - und moralisch wäre das sogar angebracht?

JSmith
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Beitrag von JSmith » 02.06.2017, 15:23

Bitte unterstellen Sie mir jetzt nichts, wenn Sie nicht selbst Partner einer Person mit Borderline waren. Falls Sie das für unmoralisch halten, können Sie gerne einen Psychologen dazu befragen.
Meine Exfreundin schreit mich wegen jeder kleinsten Kleinigkeit an (was bereits während unserer Beziehung stets der Fall war), eine sinnvolle Kommunikation ist leider nicht (mehr) möglich.

Deshalb frage ich ja nach meinen rechtlichen Möglichkeiten, und nicht danach, was moralisch sinnvoll wäre. Dazu habe ich meinen Therapeuten, mit dem ich das Thema lange genug bearbeitet habe.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 02.06.2017, 16:54

Ihrem früheren Eintrag entnehme ich, dass hier das MRG auf das Mietverhältnis Anwendung findet. Da Ihre Freundin schon (über eine nachweisliche Kontenbewegung) eine Miete zahlte, bzw. ein Mietzins i.d.H.v. 350 Euro für das Wohnen im Mietobjekt mit Ihnen vereinbart wurde, liegt mE ein mündlicher (Unter)Mietvertrag nach §§ 861, 883, 1090, 1091 ABGB vor.

1. Möglichkeit: Kündigung wegen Mietzinssäumnis nach § 1118 ABGB iVm § 30 Abs 2 Z 1 MRG.

2. Möglichkeit: Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens gemäß § 30 Abs 2 Z 3 MRG. Auch hier können Sie den noch ausstehenden Mietzins nachträglich einfordern.

MfG
lexlegis

Hubert Neubauer
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Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 05.06.2017, 09:33

Wenn jemand ein rechtliches Problem hat, muss die Moral oft aussen vor bleiben.

Da die Ex im Zahlungsverzug ist, können Sie Mietzins- und Räumungsklage einbringen. Am besten sollten sie einen RA aufsuchen.

Wenn Sie Fragen haben, können sie mir auf rechtstipp@gmail.com schreiben.

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