In einem von der Staatsanwaltschaft eingestellten Strafverfahren beantragt der Anwalt der klagenden Partei (zum Zwecke eines Fortführungsantrages) eine Aktenabschrift. Diese wird ihm auch gewährt.
Es stellt sich später heraus, dass das als Beweismittel für den Fall relevante Protokoll eines Polizeieinsatzes - das von der Staatsanwaltschaft nachweislich angefordert und erhalten worden war - in der Aktenabschrift fehlte.
Wie ist das Fehlen dieses Beweismittels in der Aktenabschrift rechtlich zu beurteilen? Hätte der Anwalt nicht ein Recht darauf gehabt?
Aktenabschrift - fehlendes Polizeiprotokoll
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