Schönen guten morgen,
Wollte mich hier erkundigen was ich machen kann oder muß wenn mein Nachbar seine Grundstücksgrenze einen Meter in Richtung meines Grundstückes verlegt hat.
Da wir unseren Grund vergrößert haben mußten wir natürlich neu vermessen lassen.Und da hat sich diese Sache eben gezeigt!Der Grenze entlang hat er eine Natursteinmauer aufgezogen mit ca.2meter höhe.Und genau diese steht jetzt praktisch auf meinen Grund.Es war keine Absicht von den Nachbarn,laut deren Aussagen!Es stört mich jetzt auch nicht so das ich sage die Mauer muß weg, aber was ich nicht will ist das er sich dieses Stück ersitzt!?Es gibt da ja glaub ich so ein Gesetz das besagt wenn nach einigen Jahren nichts unternommen wird eben dieses Stück in sein eigentum übergeht.Er hat es sich praktisch ersessen!Und da wollte ich wissen ob das wirklich so ist.Und was ich machen kann das es nicht so wird,ohne das ich ihn jetzt das Stück verkaufe. Ich bedanke mich schon im vorhinein.lg.h.k.
Verlegung der Grundstücksgrenze
RE: Verlegung der Grundstücksgrenze
Tasächlich kann hier ein Usus zur Ersitzung führen. Ihr werdet aber beide sehr alt bevor so was kommt. Jedenfalls, wenn du diese Überschreitung jetzt bemerkt hast, kannst du schnell eine Besitzstörungsklage einbringen. Dafür brauchst du nicht unbedingt einen Rechtsanwalt, sondern kannst du selbst beim Amtstage am Bezirksgericht die Klage protokollieren lassen. Das kannst du am Dienstag, immer Vormittag machen. Wichtig ist, dass das innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnisnahme der Belästigung protokolliert werden muss.
Sonst kannst du auch eine Feststellungsklage einbringen, die die Grenze der Grundstücke festlegt. Das dauert aber länger und wahrscheinlich (wenn dein Nachbarn bestreiten will) brauchst dann einen Rechtsanwalt.
MfG,
MEMIL
Sonst kannst du auch eine Feststellungsklage einbringen, die die Grenze der Grundstücke festlegt. Das dauert aber länger und wahrscheinlich (wenn dein Nachbarn bestreiten will) brauchst dann einen Rechtsanwalt.
MfG,
MEMIL
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