Hallo,
ich bin 22 Jahre und seit kurzer Zeit (8 Monate) bin ich Einzelunternehmer (Softwareentwicklung). Ich habe einen Kunden der ein Projekt bei mir in Auftrag gegeben hat - insgesamt sollte das Projekt 3000€ kosten. Der Kunde hat mir angeboten 500€ im Voraus zu bezahlen - das hat er auch gemacht. Also habe ich angefangen mit der Planung, habe einen Grafiker beauftragt der mir ein Screendesign (= Vorlage / Bauplan) erstellt und nachdem dieses Screendesign vom Kunden angenommen war habe ich auch mit der Programmierung begonnen.
Ich habe den Kunden immerwieder nach der Meinung gefragt und ob bis jetzt alles O.K. sei usw... war immer alles super und plötzlich hat der Kunde sich nicht mehr gemeldet.
Ich habe also etliche Stunden an dem Projekt gearbeitet und "nur" die Anzahlung erhalten.
Meine Frage:
Kann ich das Projekt "abbrechen" und kann die Anzahlung behalten und das Geld für die bis jetzt geleistete Arbeit einfordern? Welche Stelle (Rechtsanwalt, Inkasso, usw) beratet mich bei meinem Anliegen?
Danke im Voraus!
Anzahlung aber Kunde meldet sich nicht mehr
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- Beiträge: 92
- Registriert: 20.09.2016, 08:24
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können die Anzahlung jedenfalls behalten, auch den Rest können Sie fordern. Sie müssen sich dabei aber anrechnen lassen, was sie sich erspart haben da das Projekt nun nicht fertig gestellt wird. Wenn Sie in etwa Buch geführt haben wie viele Stunden schon investiert wurden und wie viele noch notwendig gewesen wären um das Projekt fertig zu stellen, kann das von einem Anwalt ganz gut ausformuliert werden. Die Beweislast dafür trägt aber der Besteller.
Bevor Sie den Anspruch aber geltend machen, sollten Sie nochmals probieren den Auftraggeber zu kontaktieren um zu erfahren ob das Projekt noch fertig gestellt wird oder nicht. Auch wenn Sie das schon gemacht haben und bisher keine Antwort erhalten haben muss geklärt werden was nun mit dem Projekt ist.
Haben Sie noch Fragen?
MfG,
juristischerratundtat@gmail.com
Sie können die Anzahlung jedenfalls behalten, auch den Rest können Sie fordern. Sie müssen sich dabei aber anrechnen lassen, was sie sich erspart haben da das Projekt nun nicht fertig gestellt wird. Wenn Sie in etwa Buch geführt haben wie viele Stunden schon investiert wurden und wie viele noch notwendig gewesen wären um das Projekt fertig zu stellen, kann das von einem Anwalt ganz gut ausformuliert werden. Die Beweislast dafür trägt aber der Besteller.
Bevor Sie den Anspruch aber geltend machen, sollten Sie nochmals probieren den Auftraggeber zu kontaktieren um zu erfahren ob das Projekt noch fertig gestellt wird oder nicht. Auch wenn Sie das schon gemacht haben und bisher keine Antwort erhalten haben muss geklärt werden was nun mit dem Projekt ist.
Haben Sie noch Fragen?
MfG,
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