Baue mit meiner Freundin gerade ein Haus in Österreich. Ich wollte jetzt mal wissen was passiert wenn wir uns trennen würden. Als Grundstückseigentümerin ist Sie eingetragen da sie das Grundstück von Ihren Eltern geschenkt bekommen hat. Der Kaufvertrag auf das Haus und das Darlehen läuft auf uns beide. Im Grundbucheintrag ist zusätzlich noch verankert dass das Haus nicht verkauft werden darf.
Wollte jetzt mal wissen was bei einer Trennung passiert? Muß ich dann zahlen obwohl ich nicht im Haus wohne?
Trennung Was passiert mit dem Haus
RE: Trennung Was passiert mit dem Haus
Der Sachverhalt ist mir ein wenig unklar. Eine Eintragung, dass eine Liegenschaft nicht verkauft werden darf, gibt es nicht. Es gibt schon die Möglichkeit eines Veräußerungsverbotes, das ins Blatt C des Grundbuches einverleibt werden kann. Dieses Veräußerungsverbot muss aber zugunsten irgendeiner Person oder Firma. Was steht genau dort eingetragen?
Sie können, wenn Sie das Haus nicht mit dem Grundstück verbinden wollen, einen Vertrag miteinander unterschreiben und eine Vereinbarung über ein Superädifikat (Haus gehört Ihnen, Grundstück der Freundin) abschließen. Möglich wäre auch, dass Grundstück und Haus auf beide Namen, wie in einer Ehe, lauten würde. Alles lässt sich regeln.
Bezahlen oder nicht bezahlen, hat mit der Natur der Beziehung (Ehe oder Lebensgemeinschaft) nicht unbedingt zu tun. Bei einer Scheidung verfügt das Gesetz über bestimmte Parameter, die sofort angewendet werden können. Bei einer Lebensgemeinschaft gibt es auch einige Richtlinien, aber alles hängt mehr von der Beweislage her (wer was, wofür, beigetragen hat).
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
memil@gmx.net
Sie können, wenn Sie das Haus nicht mit dem Grundstück verbinden wollen, einen Vertrag miteinander unterschreiben und eine Vereinbarung über ein Superädifikat (Haus gehört Ihnen, Grundstück der Freundin) abschließen. Möglich wäre auch, dass Grundstück und Haus auf beide Namen, wie in einer Ehe, lauten würde. Alles lässt sich regeln.
Bezahlen oder nicht bezahlen, hat mit der Natur der Beziehung (Ehe oder Lebensgemeinschaft) nicht unbedingt zu tun. Bei einer Scheidung verfügt das Gesetz über bestimmte Parameter, die sofort angewendet werden können. Bei einer Lebensgemeinschaft gibt es auch einige Richtlinien, aber alles hängt mehr von der Beweislage her (wer was, wofür, beigetragen hat).
Mit freundlichen Grüßen,
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