Nachbarschaftsstreit

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JUSLINE
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Nachbarschaftsstreit

Beitrag von JUSLINE » 14.10.2006, 19:00

Wir haben kürzlich ein Baugrundstück erworben - und leider einen ziemlich raffgierigen Nachbarn dazu bekommen. Zu den Einzelheiten: Unsere Grundstücksgrenze liegt im spitzen Winkel exakt am Ende einer Gemeindestrasse, unmittelbar daran schließt sich die Privatstraße dieses Nachbarn an. Das Zufahrtsrecht über diese Privatstrasse auf unser Baugrundstück haben nun unsere Vorbesitzer für uns schon mit € 1.000 erworben. Wir wollten nun unser Grundstück an die Gasversorgung anschließen lassen, das bedeutet aber, dass wir diese Gasleitung ca. 1 Meter(!) über die Privatstrasse des Nachbarn führen müssten. Kein Problem, sagt er, aber das kostet halt richtig was... Im gleichen Atemzug verlangt er nun auch € 500, damit die Baustellenfahrezuge auf seiner Straße unser Grundstück anfahren, abladen und wieder abfahren dürfen - leider ist eine andere Versorgung aus räumlichen Gründen nicht möglich. Das gleiche gilt auch für den vorgeschriebenen Bauzaun, der ragt etwa 15 Zentimeter auf seine Straße. Es ist natürlich nicht so, dass wir gar nicht bereit wären, ihn zu entschädigen - aber diese Kosten übersteigen schon sehr unsere Vorstellungen, zumal dieser Nachbar wegen seiner Raffgier im Ort einen Ruf wie Donnerhall hat. Jetzt unsere Fragen: Zählt die Gasversorgung nicht ohnehin zur Grundversorgung wie Strom und Wasser, so dass auch kein Anspruch auf Entgelt besteht? Darf er für das Be- und Entladen der Baustellenfahrzeuge ebenfalls Entgelt verlangen? Eigentlich möchten wir uns gütlich einigen, aber da wäre es schon gut, wenn wir beim rechtlichen Hintergrund auf sicherem Terrain bewegen würden. Im Voraus schon mal vielen Dank für jede Auskunft.




MEMIL
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RE: Nachbarschaftsstreit

Beitrag von MEMIL » 20.10.2006, 20:52

Wenn keine andere Möglichkeit besteht, habt ihr das Recht über sein Grundstück die Lieferung abzuwickeln. Ihr könne dieses Rechts beim Gericht erwirken. Bezahlen braucht ihr grundsätzlich nichts. Eine Entschädigung ist nur dann vorgesehen, wenn der Nachbarn dazu Verlust (egal welcher Natur) erleidet. Ich empfehle euch aber einen Rechtsanwalt nachzufragen, der kann die Judikatur für solchen Fällen anschauen und euch sagen, ob es sich lohnt einklagen oder sich außergerichtlich einigen. Nach Laune und Lust kann er jedenfalls nicht den Preis bestimmen. Preise werden im österreichischen Recht nur für Leistungen nicht für Duldungen vorgesehen.

MfG,

MEMIL


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JUSLINE
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RE: Nachbarschaftsstreit

Beitrag von JUSLINE » 21.10.2006, 09:15

Vielen Dank, das hilft uns schon mal weiter. Jetzt versuchen wir es mit einer gütlichen Einigung...


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