Liegenschaftsverkauf während aktive Ehe

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
fratelli
Beiträge: 4
Registriert: 04.11.2016, 09:23

Liegenschaftsverkauf während aktive Ehe

Beitrag von fratelli » 04.11.2016, 09:31

Liebe Community!

Ich habe folgendes Problem. Ich bekam durch verschiedene Juristen, verschiedene Antworten. Irgendwie habe ich satt verschiedene Antworten zu hören, den das Ganze hat mich ordentlich verwirrt und weiß nicht mehr was ich glauben soll.

Das Problem lautet wie folgt:

- Ich bin mit meinem Ehemann noch zusammen. Wir haben gemeinsam ein Haus gebaut. Grundstück sowie Haus sind auf meinem Name, ich bin auch alleine im Grundbuch eingetragen. Der laufende Kredit ist jedoch auf uns beide.

Nun ist es leider Gottes soweit, dass wir uns scheiden lassen werden. Er will das Haus nicht verkaufen, ich hingegen möchte mir Gerichtskosten ersparen, das Haus verkaufen und eine einvernehmliche Scheidung durchführen. Leider ist das nicht ganz so möglich, da er das Haus nicht verkaufen möchte, auch keine Abfindung an meiner Person bezahlen will.

Ich habe durch verschiedene Juristen gehört, ich kann jederzeit das Haus verkaufen ohne sein Erlaubnis, solang ich ihn letztendlich die Hälfte des Verkaufsbetrages bezahle.

Ist das richtig so? Benötige ich seine Erlaubnis um das Haus zu verkaufen solange ich ihn am Ende das Geld bezahle? Sollte ich mit Konsequenzen rechnen?

Vielen Dank!



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 06.11.2016, 19:28

Wenn Haus und Grund Ihr Alleineigentum sind, dann können Sie damit machen was Sie wollen. Sie können es verkaufen, sie können es abbrechen oder auch vermieten. Die vorherige Zustimmung Ihres Ehegatten ist dazu nicht erforderlich.

MG
Beiträge: 1519
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 07.11.2016, 13:08

Sollte allerdings das Haus die Ehewohnung sein, dann kann Ihr Ehemann unter gewissen Voraussetzungen die Veräußerung und damit die Vernichtung seiner Wohnmöglichkeit gerichtlich bekämpfen (einstweilige Verfügung).

z.B.: http://www.ogh.gv.at/de/entscheidungen/ ... erfnis-mit

mfG

RA Michael Gruner

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste