ich hoffe ich bin hier richtig, weil ich gerade ein bisschen überfordert bin.
Meine Tochter hat die letzten beiden Jahre die Krankenschwesternschule besucht und hat diese leider abgebrochen. Zum Glück konnte sie mit 1. September eine Lehrstelle finden, die ihr gefällt

Mir ist bewusst, dass ich bezahlen muss, bis sie Selbsterhaltungsfähig ist und dass dazu die Ausgleichszulage nach ASVG herangezogen wird, seltener auch das Existenzminimum.
Die Ausgleichszulage liegt bei gerundet 890 Euro auf die ich "aufzahlen" muss. Nur ist es so, dass das Jugendamt das Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht als "Eigeneinkommen des Kindes" sieht. Bei mir wird das aber seit Jahr und Tag angerechnet.
Auch habe ich Interpretationen von OGH Entscheidungen gelesen, welche die Formel (Ausgleichszulage - Eigeneinkommen des Kindes)/2 - also zur geteilten Hand durch Vater und Mutter als gegeben ansahen bzw im Verhältnis 2:1 wenn das Kind noch bei der Mutter wohnt. "Kind" - sie wird im November 18.
Familienbeihilfe wird ja nicht als Einkommen gerechnet. Wobei ich diese alles eigenartig finde. Lehrlingsentschädigung (550 Euro) + Familienbeihilfe (190 Euro) + Alimente (210 Euro) sind 950 Euro bei freier Kost und Logis. Ich kenne Leute, die arbeiten Vollzeit und verdienen nicht so viel....
Hat jemand Erfahrung und würde sein Wissen mit mir teilen?