Haus überschreiben

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Haus überschreiben

Beitrag von JUSLINE » 26.09.2006, 19:10

Hallo,



Folgende Situation: Mein Vater ist bereits vor über 10 jahren gestorben und hat meiner Mutter, meiner Schwester und mir das Haus "vermacht". 2/3 gehören meiner Mutter und jeweils 1/6 meiner Schwester und mir. Da ich jetzt den oberen Stock komplett renovieren will möchte ich mit mit meiner Mutter und meiner Schwester vereinbaren das mir das Haus überschrieben wird. Was muß ich dabei beachten ? Möchte alles rechtlich abgesichert haben bevor ich mit der Renovierung anfange.



Und noch eine nicht-rechtliche Frage: Habe keine Ahnung mit wieviel ich meine Schwester ausbezahlen soll ? Wir haben auch noch nicht darüber gesprochen. Bei dem Haus wurde seit 15 Jahren nichts mehr gemacht und ohne Renovierung kann man den oberen Stock eigentlich nicht bewohnen. D.h ich muß erstmal viel Geld reinstecken um überhaupt eine Wohnung daraus zu machen.



Vielen Dank im voraus,

homer



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RE: Haus überschreiben

Beitrag von JUSLINE » 02.10.2006, 21:16

um die optimale Lösung zu finden (auch in steuerlicher Hinsicht) wären ein paar zusätzliche Informationen interessant; wohnt die Mutter im Haus? soll sie dort wohnen bleiben? gibt es grundbücherliche Lasten? welcher Art auch immer


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RE: Haus überschreiben

Beitrag von JUSLINE » 06.10.2006, 16:44

Hallo,



Danke für die Antwort.

Meine Mutter soll mit Ihrem Freund im Haus wohnen.

Und es gibt keine Belastungen auf das Haus.



Danke,

homer


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RE: Haus überschreiben

Beitrag von JUSLINE » 13.10.2006, 22:43

mein Vorschlag wäre, Kauf-und Übergabsvertrag aller Hausanteile an Sie, Einverleibung des Wohnungsrechtes an Ihre Mutter, das Wohnungsrecht würde den Wert des Anteiles der Schwester erheblich mindern; meines Erachtens würde für die Auszahlung der Schwester nicht viel herauskommen; außerdem mindern die "zerrissenen" Eigentumsverhältnisse den Hauswert sowieso, da bei einer solchen Situation kein Markt für einen Käufer besteht;



Für den Fall einer absoluten Nichteinigung mit der Schwester bliebe eine Teilungsklage; das würde kurz umrissen bedeuten, daß das (grundsätzlich unverwerbare) Haus versteigert werden müßte, wobei Sie als (höchstwahrscheinlich einziger Interessent)zu günstigsten Bedingungen die Anteile der Schwester erwerben könnten;



Für nähere Auskünfte wäre absolutes Detailwissen erforderlich


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RE: Haus überschreiben

Beitrag von JUSLINE » 14.10.2006, 14:11

Vielen Dank !

Habe am Montag einen Termin beim Notar. Mal schauen was der mir sagt.



Gruß,

homer


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