Abkürzung AGO und WGO

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Elzbieta Gajdel
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Abkürzung AGO und WGO

Beitrag von Elzbieta Gajdel » 23.09.2016, 15:45

Hallo, ich hätte da eine Frage, wofür stehen die Abkürzungen AGO und WGO. Ich bin auf sie im Kommentar zur ZPO gestoßen. AUs dem Kontext heraus vermute ich, dass es sich um alte Gesetze handelt, leider kann ich ihre volle Bezeichnungen nicht finden. Hier ein Zitat: "Noch die AGO kannte zur Geltendmachung der „Nullität“ (der prozessualen Mängel) nur die an die Form und die Frist ordentlicher Rechtsmittel gebundene Nullitätsbeschwerde (§§ 262 f AGO; §§ 342f WGO); es handelte sich dabei
allerdings um ein Rechtsmittel, das einer Revision wegen eines Nichtigkeits-
grundes vergleichbar war."
Kann mir jemand damit behilflich sein?
Danke
Pozdrowienia z Warszawy



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 23.09.2016, 20:27

AGO = Allgemeine Gerichtsordnung von 1781
WGO = Die Wichtigsten Gesetzgebungsakte in den Ländern Ost-, Südosteuropas u. in d. ostasiat. Volksdemokratien

(kurz: Monatshefte für Osteuropäisches Recht)

Pozdrav iz Zagrebu

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