FRAGE: Stufen des Arbeitsrechts, Pflegeurlaub

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FRAGE: Stufen des Arbeitsrechts, Pflegeurlaub

Beitrag von JUSLINE » 24.09.2006, 21:28

Hallo,

kann mir vielleicht jemand sagen, was die vier Stufen der Rechtsordnung des Arbeitsrechts sind und wie sie heißen?

Und weiß viellcht jemand, wie lange ein Pflegeurlaub am Stück maximal dauern darf?

Danke, Christoph




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JUSLINE
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RE: FRAGE: Stufen des Arbeitsrechts, Pflegeurlaub

Beitrag von JUSLINE » 12.10.2006, 17:05

Pflegefreistellung kann Grundsätzlich bis zu 1 Woche beansprucht werden! Für Kinder unter 12 eine weitere.

Sollte es Notwendig sein (schwere Krankheit des Kindes odgl.) Kann der AN weitere Tage in Anspruch nehmen, diese werden jedoch vom Erholungsurlaub abgezogen.



Stufenbau der Gestze kenn ich eigentlich nur von Bundes- und Landesgesetze


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