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Gerhard A?mann
- Beiträge: 1
- Registriert: 29.07.2016, 14:03
Beitrag
von Gerhard A?mann » 29.07.2016, 14:24
Ich möchte eine Außenwerbung innerhalb des Ortsgebietes anbringen. Diese Werbung kann von der 30m entfernten Landesstraße gesehen werden.
Die Bezirkshauptmannschaft untersagt mir das, mit dem Verweis auf StVO §84 Abs.2 - wonach ich 100m Abstand einhalten müsste.
Ist dieser §84 Abs.2 für Ortsgebiete anzuwenden?
Wer kann mir da bitte weiterhelfen?
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Hank
- Beiträge: 1527
- Registriert: 26.08.2010, 15:39
Beitrag
von Hank » 13.08.2016, 01:42
Was sagt der Bürgermeister?
Außerdem können Sie den Bescheid der BH mit Rechtsmittel bekämpfen. Und kommt natürlich auch drauf an, was auf der Werbetafel steht.
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Manannan
- Beiträge: 1447
- Registriert: 28.09.2012, 11:08
Beitrag
von Manannan » 17.08.2016, 21:54
Der Bürgermeister sagt da gar nichts! Landesstraße!!!!
....ein echter Hank.
@Gerhard
an den 100 m ist nicht zu rütteln. Sie müssen die Tafel daher noch 70 m weiter nach Hinten versetzen.
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