Eine Frage und ich hoffe jemand kann mir helfen.
Ich wurde von jemanden, den ich wegen Diebstahl angezeigt habe, offenbar als kleines Dankeschön, wegen Körperverletzung angezeigt. Er hat ein paar oberflächliche Kratzer, ansonsten nichts.
Tatsache ist, dass ich diese Person nicht einmal angefasst habe.
Jetzt sagt mir mein Anwalt, dass es sein könnte das der Richter in der Hauptverhandlung mich schuldig sprechen könnte, auch wenn es keinerlei Beweise für meine Tat gibt.
Es steht Aussage gegen Aussage. Ist das wirklich so ?
Heisst es nicht "im Zweifel f. den Angeklagten" oder auch das im Strafrecht mir die Schuld nachgewiesen werden muss ?
Bitte wirklich dringend um Tipps. Danke !
Körperverletzung (§ 83 StGB)
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