Nimmt man ein Darlehen zur Bereitstellung der von einer Wohnbau-Genossenschaft geforderten Eigenmittel, um in einer Wohnung dieser Genossenschaft wohnen zu können (kein Kauf, sondern Miete), ist es dann bezüglich der Absetzbarkeit von Darlehensrückzahlung+Zinsen als Sonderausgaben maßgeblich, ob mit dem Bau dieser Wohnung noch nicht begonnen wurde, ob sie gerade in der Bauphase ist oder ob sie schon längere Zeit existiert?
Vielen Dank für ihre Antwort!
Absetzbarkeit von Sonderausgaben
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