Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
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Daniel Steiner3
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- Registriert: 27.05.2016, 23:57
Beitrag
von Daniel Steiner3 » 28.05.2016, 00:07
Guten Tag
Wir wurden von der Security beim Konsumieren einer Cannabiszigarette erwischt. Meine drei Freunde und ich wurden angehalten bis die Polizei ankam. Uns wurde die neu angerauchte Cannabiszigarette entnommen und unsere Daten wurden aufgeschrieben. Die Polizisten meinten dass wir eine Anzeige bekommen würden. Soweit ich weiß wird man in Österreich seit dem 1.1.2016 nicht angezeit, zumindest keine Strafanzeige. Alles verläuft nur mehr über das Gesundheitsamt soviel ich weiß. In unserer Zigarette waren ca 0.8g Cannabis drinnen und wir waren vier Leute. Mich würde es interessieren welche Folgen dies für uns hat.
Viele Dank für die Antwort.
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lexlegis
- Beiträge: 1186
- Registriert: 01.07.2013, 19:24
Beitrag
von lexlegis » 28.05.2016, 13:58
Guten Tag!
Soweit ich weiß wurde NUR darüber diskutiert, ob der Konsum von Suchtgift dem Verwaltungsrecht zugeordnet werden soll. Eine endgültige Entscheidung oder ein entsprechendes Gesetz ist mir noch nicht bekannt.
Alle bekommen eine Anzeige nach § 27 Abs 1 und Abs 2 SMG.
Eine Rücktritt nach § 35 Abs 1 SMG kommt ziemlich sicher (es passiert also nichts).
MfG
lexlegis
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Hubert Neubauer
- Beiträge: 677
- Registriert: 07.08.2012, 08:42
Beitrag
von Hubert Neubauer » 30.05.2016, 08:49
lexlegis hat geschrieben:Guten Tag!
Soweit ich weiß wurde NUR darüber diskutiert, ob der Konsum von Suchtgift dem Verwaltungsrecht zugeordnet werden soll. Eine endgültige Entscheidung oder ein entsprechendes Gesetz ist mir noch nicht bekannt.
Alle bekommen eine Anzeige nach § 27 Abs 1 und Abs 2 SMG.
Eine Rücktritt nach § 35 Abs 1 SMG kommt ziemlich sicher (es passiert also nichts).
MfG
lexlegis
Das ist leider nicht richtig. Durch das StrÄG wurde das Vorgehen bei "kleinen Mengen" neu organisiert (jedoch nicht legalisiert, wie es die BReg vorgab). Nach § 14 SMG hat die Bezirksverwaltungsbehörde gesundheitsbezogene Maßnahmen vorzuschreiben.
Erst wenn man diese nich einhält, erfolgt eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft.
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