Walnussbaum und der Nachbar

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Daniel Preisler
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Walnussbaum und der Nachbar

Beitrag von Daniel Preisler » 29.05.2016, 12:00

Ich habe ein Frage zu meinem Nussbaum und dem Nachbargrundstück.
Mein Nussbaum steht ragt in den Luftraum des Nachbarn hinein und er hat mich gedrängt dazu das ich ihn schneiden soll . Nach hin und herdiskutieren wurde daraus dann natürlich ein Streit und nun soll ich die kosten vom Baumschneiden übernehmen und bis spätestens 07.06.2016 durchführen.

Dazu kam es erst als die mich gefragt haben im beisein eines Försters der den Baumschnitt übernehmen sollte ob sie ihre Seite schneiden dürfen , ich sagte natürlich ja und machte sie aber darauf aufmerksam das man das mit Sorgfalt tun muss nicht das er einseitig belastet wird denn dann muss man gegenschneiden was mit Mehrkosten verbunden ist . Der Förster hat mir recht gegeben und nun haben sie mich beschuldigt das ich verboten hätte den Baum zu schneiden . Daraufhin hab ich nun einen Anwaltsbrief bekommen das ich dir kosten vom schneiden zu tragen hätte.

Jetzt würde mich generell interessieren wer hier im Recht ist . Muss ich die Kosten und den Auftrag übernehmen die Äste vom Nachbargrund zu entfernen ? Der Baum ist nicht kaputt sodas Äste abzubrechen drohen es geht um die Äste die rüberhängen und mehr um das Laub . Auch der Förster hat mir bestätigt das hier keine Gefahr im Verzug ist.

Danke .[/b]



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 29.05.2016, 13:50

Der Nachbar darf im Zuge des Überhangsrecht gemäß § 422 Abs 1 ABGB die überhängenden Äste eines fremden Baumes fachgerecht unter Schonung der Substanz abschneiden.

Gemäß § 422 Abs 2 ABGB trägt Ihr Nachbar die Kosten hierfür alleine, es wäre denn, ihm ist aus den überhängenden Ästen ein Schaden entstanden oder ein solcher hätte gedroht.

MfG
Lexlegis

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 30.05.2016, 08:53

Ich würde nur klarstellen, dass Sie das Abschneiden nie verboten haben.

Ansonsten kann ich auf die Ausführungen von lexlegis verweisen.
Zuletzt geändert von Hubert Neubauer am 30.05.2016, 14:30, insgesamt 1-mal geändert.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 30.05.2016, 10:26

Wieso sollte ein vom Fragesteller ausgesprochenes Verbot etwas an der Rechtslage ändern? Das absolute Recht (§ 308 ABGB und Art 5 StGG) steht dem Nachbarn trotzdem zu. Dass der Fragesteller ein Verbot ausspricht, ändert meines Erachtens nichts an der Tatsache, dass der Nachbar in solchen Fällen ex lege zur Selbsthilfe befugt ist und legitimiert ihn daher trotzdem zu einem Vorgehen nach § 422 ABGB.

(OGH: 4Ob1639/94)

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 30.05.2016, 14:26

Aber wenn der ET explizit das Abschneiden verbietet, könnte der Nachbar Feststellungsklage einbringen, dass ihm dieses Recht zusteht! :roll: :roll:

Daniel Preisler
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Beitrag von Daniel Preisler » 30.05.2016, 15:18

Danke für die Antworten erstmals
und ich habe dem seinem Anwalt ausdrücklich gesagt das ich es nicht verboten habe würde mich auch interessieren wie ich wem was verbieten kann wenn es nicht mein grundstück ist

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 30.05.2016, 18:49

In einem Wiener Kleingartenverein ist laut Statuten das Pflanzen von Nussbäumen verboten, da ein Nussbaum angeblich schädlichen Einfluss auf die benachbarte Pflanzenwelt haben kann. Beii den kleinen Gärten wären somit die benachbarten geschädigt. Es wird aber bezweifelt, ob das Verbot gerichtlich durchsetzbar wäre.

Daniel Preisler
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Beitrag von Daniel Preisler » 31.05.2016, 15:10

Mein Baum ist ja bereits 70-80 jahre alt :) Den einzigen "schädlichen" Einfluß was so ein Baum machen kann ist eventuell das viele Laub was man wegmachen muss oder er wird so hoch das er alles mit Schatten versieht .Zumindest werde ich das Ergebnis posten wenn die Sache durch ist

schanzenpeter
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Antwort versprochen

Beitrag von schanzenpeter » 15.01.2017, 20:01

Lieber Fragesteller, Der Ausgang der Geschichte ist noch ausständig?

Daniel Preisler
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Ausgang der Geschichte

Beitrag von Daniel Preisler » 18.01.2017, 21:46

Hallo

Sry hab das Forum hier komplett vergessen . Also ich hatte das ganze dann meinen Rechtschutz übergeben und in späterer folge dann auch dem Anwalt ich hab Bilder gemacht vom Baum und wie weit er über das Nachbargrundstück ragt. Für den Anwalt war dann der Fall schnell klar.

Ich bin nicht verpflichtet den Baum zu schneiden . Der Nachbar kann den Baum zurückschneiden aber nur soweit das der Baum nicht beschädigt wird und auch nur bis maximal der Grundstücksgrenze sofern ich ihm nicht erlaube den Baum weiter auf meiner Seite des Grundstücks zu schneiden.Auch muss er die Jahreszeit beachten wann er schneiden darf.Sollte er dies nicht befolgen und willkürlich schneiden kann ich ihn verklagen . Der Baum steht hier an erster Stelle .Ich muss auch nicht für die kosten des schneidens aufkommen . Mein Nachbar musste dann noch ca . 300 Euro bezahlen weil mein Anwalt reagieren musste und das war dann das Ende vom Lied seither nichts mehr davon gehört.

Der Anwalt hat mich noch aufmerksam darauf gemacht das wenn ich ein Klageschreiben bekomme ich sofort anrufen soll weil man dann glaub nur 24 oder 48 stunden zeit hat Einspruch zu erheben . Wenn man das versäumt ist die Klage durch und man kann nix mehr dagegen machen , anscheinend eine Masche die oftmals praktiziert wird um so doch noch die Klage durchzubringen (sollte mal jemand in so eine Situation kommen).

Weiters habe ich mit einem Feuerwehrmann gesprochen und der hat mir gesagt man muss den Baum (jeden Baum) immer im Auge behalten denn nichts lebt ewig . Wenn der Baum anfängt zu sterben dann sollte man ihn früher oder später einfach entfernen da er eben einfach Schaden anrichten kann .

So danke an alle die geantwortet haben und ich hoffe das das Baumproblem nun gelöst ist :)

Mfg.
Daniel Preisler

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