Hallo ich habe neulich einen Fall verloren (Schadenersatz) und es sind 2000 Euro Gerichtskosten entstanden. Das Problem ist ich bin Student habe keine Arbeit, kein Einkommen und keine Besitztümer.
Ich habe damals keinen Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt, sondern einen Anwalt genommen. Jetzt ist der Prozess vorbei und ich soll den Schaden + 2000 Euro Gerichtskosten zahlen.
Meine Frage ist, ob man die Gerichtskosten irgendwie einstellen kann, sodass ich das überhaupt nicht zahlen muss - nur den Schaden selbst. Wie gesagt ich habe keine Arbeit und werde voraussichtlich in den nächsten Jahren noch studieren.
Zahlung von Gerichtskosten??
Die Gerichtskosten kann man nicht irgendwie einstellen!
Es gilt:
Wo nichts ist, kann auch nichts geholt werden. Wenn Sie kein Geld haben, dann können Sie auch nicht zahlen. Das Existenzminimum darf man Ihnen nicht wegnehmen.
Allerdings haben der Kläger und das Gericht gegen Sie nun ein Forderungsrecht, das sie 30 Jahre lang geltend machen können (1478 Satz 2 ABGB)
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Exekution.
Nebenbeibemerkt ist das ein Witz. Wenn Sie sich schon auf eine selbtsverschuldete Klage einlassen, dann sollten Sie auch die finanziellen Mittel haben. Generell ist es ein Witz, etwas zu beschädigen und dann nicht zahlen zu können. Das freut den Beschädigten natürlich unheimlich; spreche hier aus Erfahrung! Ich kenne den Sachverhalt zwar nicht, aber das konnte ich mir bei aller Liebe nicht verkneifen!
Ich habe auch studiert und gearbeitet.
Wenn ich so etwas lese wundert es mich nicht, dass die Studenten einen miesen Ruf genießen.
MfG
Lexlegis
Es gilt:
Wo nichts ist, kann auch nichts geholt werden. Wenn Sie kein Geld haben, dann können Sie auch nicht zahlen. Das Existenzminimum darf man Ihnen nicht wegnehmen.
Allerdings haben der Kläger und das Gericht gegen Sie nun ein Forderungsrecht, das sie 30 Jahre lang geltend machen können (1478 Satz 2 ABGB)
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Exekution.
Nebenbeibemerkt ist das ein Witz. Wenn Sie sich schon auf eine selbtsverschuldete Klage einlassen, dann sollten Sie auch die finanziellen Mittel haben. Generell ist es ein Witz, etwas zu beschädigen und dann nicht zahlen zu können. Das freut den Beschädigten natürlich unheimlich; spreche hier aus Erfahrung! Ich kenne den Sachverhalt zwar nicht, aber das konnte ich mir bei aller Liebe nicht verkneifen!
Ich habe auch studiert und gearbeitet.
Wenn ich so etwas lese wundert es mich nicht, dass die Studenten einen miesen Ruf genießen.
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