Verkaufsgegenstand wird nicht abgeholt

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JUSLINE
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Verkaufsgegenstand wird nicht abgeholt

Beitrag von JUSLINE » 08.08.2006, 08:34

Hallo,



ich habe im Internet einen Gegenstand versteigert. Nachdem mich der Käufer über längere Zeit hingehalten hat und weder zahlte noch sonstige Aktivitäten gesetzt hat, habe ich Klage eingebracht. Der Käufer wurde zur Zahlung verurteilt. Leider war die Sache damit nicht erledigt. Der Käufer holt sich den gekauften Artikel nicht ab und nachdem es sich um einen sperrigen Gegenstand handelt, will ich das Ding so schnell wie möglich loswerden um den Platz anderwärtig zu verwenden. Der Anwalt sagt dazu, dass ich den Kaufgegenstand bei Gericht hinterlegen kann (was immer das auch heißt?!). Die Kosten dafür müsste wieder ich tragen und könnte sie am Klageweg hereinholen. Einen anderen Weg sieht er nicht.



Hat vielleicht jemand eine realistische Idee dazu?



Danke

Urwi




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