Herzlichen Dank für die wirklich aufschlussreiche Antwort auf meine Anfrage vom Juli.
In der Verhandlung um den Kaufpreis hat sich jetzt aber folgendes Problem ergeben:
Der Immoblienmakler möchte, da die Neuparifizierung der Anlage schon beim Grundbuch zur Eintragung ist, einen wesentlich höheren Preis, bzw. schlagt er vor, dass ich jetzt den Wohnungspreis bezahle und nach der Grundbuchseintragung noch einen Anteil für den Garten nachzahle.
Ich finde das nicht ok, weil ja zum jetzigen Zeitpunkt, also bei Kauf, der Garten noch nicht grundbücherlich eingetragen ist.
Wie schaut das rechtlich aus?
Bitte um baldige Antwort, da ich die Wohnung wirklich gerne hätte.
Danke und liebe Grüße - mutter
Wohnungseigentum mit Garten
RE: Wohnungseigentum mit Garten
Der Garten ist auf jeden Fall zu zahlen - da ja auch Eigentum darüber entsteht.
lg
Karli
lg
Karli
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