Meldegesetz

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Meldegesetz

Beitrag von JUSLINE » 02.08.2006, 14:40

Hier mein Problem:

Bei der Anmeldung in meinem neu erworbenen Haus erfuhr ich von der

Gemeinde, dass an meiner Adresse eine Person angemeldet ist, die ich gar

nicht kenne. Man teilte mir mit, dass ich mit der Person Kontakt aufnehmen

und sie bitten muss, sich abzumelden. Da mir diese Person jedoch nicht

bekannt ist, bestand ich auf einer Abmeldeung derselben. Unter dem Hinweis,

das wäre der Hauptwohnsitz, wurde mir dies verweigert.

Was kann ich tun?

Zudem erhielt ich einen Ausdruck der ZMR-Anmeldung mit dem Hinweis, dieser

Ausdruck würde (ebenso wie der alte Meldezettel) ewig gelten. Ein

neuerlicher Ausdruck würde € 39 kosten, da es sich um ein amtliches Dokument

handle. Nun glaube ich zu wissen, dass der Ausdruck nur an dem Tag gilt, an

dem er ausgedruckt wurde. Auch das mit dem Dokument und den € 39 kommt mir

reichlich überzogen vor.

Wer kann mir helfen?






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RE: Meldegesetz

Beitrag von JUSLINE » 15.08.2006, 06:42

Betrifft welches Bundesland?





Als Eigentümer einer Liegenschaft kannst jeden der darauf gemeldet ist abmelden, weil durch deinen Eigentumserwerb Unterkunftgeber bist.Meldebehörde ist der Bürgermeister.


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RE: Meldegesetz

Beitrag von JUSLINE » 30.08.2006, 15:47

Das Ganze findet im Burgenland statt. Habe eben mit dem Gemeindeamt gesprochen: Es sind sogar zwei fremde Personen angemeldet (noch vom Vorbesitzer!). Angeblich darf ich diese nicht abmelden, weil sie ihren HWS in meinem Haus haben. Abmelden können sich angeblich nur die Meldepflichtigen selbst. Eine Abmeldung von Amts wegen dauert mehrere Monate und ist sehr aufwändig. Man werde sich nun aber um diese Angelegenheit kümmern.

Ich kann nun keinen klaren Gesetzestext finden, aus dem ich nun meine Rechte, bzw. Nicht-Rechte, eindeutig ableiten kann.


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RE: Meldegesetz

Beitrag von JUSLINE » 30.08.2006, 18:27

Siehe http://zmr.bmi.gv.at/pages/gesetz.htm#17 da findest alles was brauchst. Wende dich an die Polizei wen die Gemeinde nichts machen will!


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RE: Meldegesetz

Beitrag von JUSLINE » 31.08.2006, 12:58

Danke, hat mir sehr weitergeholfen! Laut Gesetzestext ist es allerdings sehr kompliziert, unbekannte Untermieter wieder los zu werden. In unserer kleinen Gemeinde ist es auch nicht einfach, die Polizisten auf den Bürgermeister (vollzieht das MG) zu "hetzen".


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