Unbestelltes Paket

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FMeier1
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Unbestelltes Paket

Beitrag von FMeier1 » 03.12.2015, 12:12

Hallo an Alle

Ich habe vor 2 Tagen ein unbestelltes Paket von Amazon bekommen. Adressiert war es an mich. Ich bin der Meinung, dass ich es behalten darf (vom Gesetzlichen), da ich nicht erkennen konnte, dass das Paket nicht für mich bestimmt war. Theoretisch hätte es ja ein Freund für mich bestellen können. Meine Frage ist nun: Darf ich dieses Paket behalten oder MUSS ich es zurückschicken?

Danke im Voraus (:



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 03.12.2015, 12:22

Es ist Amazon vermutlich ein Irrtum unterlaufen. Gemäß § 864 Abs 2 letzter Satz ABGB müssen Sie bei irrtümlicher Zusendung diesen Umstand aufklären. Ansonsten machen Sie sich strafbar nach § 134 Abs 1 StGB.

Anders sieht die Sache aus, wenn das Unternehmen Ihnen die Sache im Sinne einen Angebots zugesandt hat. Dann müssen Sie die Sache nicht zurücksenden. (§ 864 Abs 2 ABGB)

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 03.12.2015, 12:43

Wenn ein Freund das Paket bestellt hat und die Sache bezahlt wurde ist es sowieso egal. Sollte das Paket aber weder von Ihnen noch von einem Dritten für Sie bezahlt worden sein dürfen Sie die Sache nur behalten, wenn das Unternehmen Ihnen diese ohne Veranlassung, also rein von sich aus, übersandt hat.

Machen Sie bewusst mit Ihrem Freund solche Bestellungen um daraus einen Rechtsgrund die Sache für sich behalten zu dürfen ableiten zu können und bezahlt der Besteller die bestellte Ware nicht, liegt Betrug vor. Sie sind, wenn Sie wissen, dass der Freund nicht bezahlt und die Sachen für Sie bestellt unter Umständen Hehler nach § 164 StGB.

FMeier1
Beiträge: 2
Registriert: 03.12.2015, 12:08

Beitrag von FMeier1 » 03.12.2015, 14:23

Danke für die schnellen Antworten...ich werde das Paket nun zurücksenden nach Absprache mit dem Kundendienst (:

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 03.12.2015, 14:26

in eventu auch §§ 12/3 146 ff StGB

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