Servus,
Ich wohne in einer privaten Mietwohnung und der Verwalter des Vierkanthofes
meint ich soll meine Fenster geschlossen halten aber weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung steht was davon das die Fenster geschlossen zu halten sind ! Miete und Betriebskosten für meine 50,27qm mit 3 Fenstern wird regelmäßig und pünktlich !!!
Verwalter : Landwirt(77) in Pension
Privat Wohnung
Haben Sie den Herrn nach dem Grund gefragt? Sie können die Fenster so lange offen halten wie Sie möchten, dies kann keiner ohne triftigen Grund verbieten.
Sollte es um den aus Ihrer Wohnung kommenden Lärm (Musik, Gesellschaft, oder Ähnliches) gehen, ist diese Bitte zu gewissen Zeiten (Nachtruhe) verständlich und auch berechtigt.
Mit freundlichen Grüßen
lexlegis
Sollte es um den aus Ihrer Wohnung kommenden Lärm (Musik, Gesellschaft, oder Ähnliches) gehen, ist diese Bitte zu gewissen Zeiten (Nachtruhe) verständlich und auch berechtigt.
Mit freundlichen Grüßen
lexlegis
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