Guten Tag. Zum erstem Mal in meinem Leben vermiete ich eine Wohnung und nun stoße ich zum ersten Mal auch auf Probleme. Meine Mieterin zahlt nicht. Sie hat mir gesagt, daß ihr neuer Arbeitgeber keine Löhne bezahlt und sie deswegen die Miete nicht zahlen kann. Sie war kurze Zeit arbeitslos und sie konnte mir bis jetzt zumindestens plausibel machen, daß sie mit dem AMS Probleme hat, weil ihr Auto in der Slowakei angemeldet ist und das AMS daher annimmt, daß ihr Lebensmittelpunkt in der Slowakei ist und daher die Bezüge eingestellt hat. Nun will sie mir weismachen, daß sie wohl an einen Arbeitgeber geraten ist, der ihr keinen Lohn zahlt, sie hat also (laut dem, was sie mir erzählt hat) schon seit mehreren Monaten kein Einkommen mehr. Ich möchte fragen, ob ich als Vermieter das Recht habe, ohne Anwalt Nachforschungen anzustellen. Meine Idee wäre, beim Arbeitgeber anzurufen und dort nachzufragen, denn ich habe den Eindruck, daß sie mir nicht die Wahrheit sagt und ich lasse mich ungern veräppeln.
Im Großen und Ganzen ist es leider so, daß sie nicht die perfekte Mieterin ist, weil
- die Miete bis jetzt nicht pünktlich gezahlt wurde, wobei ich da aber noch ein Auge zudrücken kann, weil ich als Arbeitnehmer selber schon die Erfahrung gemacht habe, daß Arbeitgeber sich oft bis zum 10. des Monats Zeit lassen mit der Lohnzahlung.
- es immer wieder Übergriffe von häuslicher Gewalt seitens ihres (nicht in der Wohnung gemeldeten) Freundes gibt und ich schon die Polizei verständigen musste, weil der sie schlägt. Die Polizisten haben ihn auch wiedererkannt, da er schon öfter Probleme gemacht hat.
Was kann ich tun? Ich bitte um Rat.
Mieterin zahlt nicht
Ist die Mieterin mit der Mietzinszahlung mindestens 8 Tage im Rückstand, so können Sie das Mietverhältnis kündigen.
Auch wenn das Mietverhältnis nicht dem Mietrechtsgesetz unterliegen sollte, würde ich Ihnen die gerichtliche Aufkündigung des Mietvertrages empfehlen.
Formular zum Downloaden: https://www.help.gv.at/linkaufloesung/a ... LP&flow=FO
Auch wenn das Mietverhältnis nicht dem Mietrechtsgesetz unterliegen sollte, würde ich Ihnen die gerichtliche Aufkündigung des Mietvertrages empfehlen.
Formular zum Downloaden: https://www.help.gv.at/linkaufloesung/a ... LP&flow=FO
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