Hallo,
ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Unterforum bin. Wenn nicht dann bitte entsprechend verschieben.
Folgender Beispielfall: Jemand lässt sich einen Umzugshelfer über ein Portal vermitteln, bekommt am folgenden Tag auch jemanden mit Kontaktdaten vermittelt und zieht anschließend jedoch sein Interesse zurück. Das Vermittlungsportal verlangt jedoch für die Vermittlung eine Gebühr von 18 Euro. Muss diese nun gezahlt werden oder kann man vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, so dass die 18 Euro nicht gezahlt werden müssen?
Muss Vermittlungsgebühr gezahlt werden?
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- Registriert: 23.10.2015, 23:27
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