Guten Abend.
Ich möchte mein ca. 5000 m² großes Grundstück, das als Bauland ausgewiesen ist, parzellieren lassen, habe aber keine Zufahrt. Ich müßte erst eine ca. 200 m lange Straße anlegen, aber die Gemeinde besteht darauf, daß ich gemeinsam mit meiner Grundnachbarin, die mit ihrem angrenzenden Grundstück an die Straße grenzt, gemeinsam parzelliere, ihr Grundstück sozusagen als Zufahrt verwende. Das Grundstück der Nachbarin ist ein ca. 1000 m² großer schmaler Streifen, mit dem sie nichts anderes anfangen kann, als ihn mir zu verkaufen. Das möchte sie auch. Nun meine Frage: Muß ich für dieses gekaufte Zufahrtsgrundstück Spekulationssteuer bezahlen, wenn ich die Parzellen anschließend verkaufe?
Spekulationssteuer
RE: Spekulationssteuer
Nachschauen im Einkommensteuergesetzbuch, um § 31. bei unbeweglichen Sachen 10 jahre, bei beweglichen 1 jahr.
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