Ich habe mir vor knappen 3 Jahren, also ich noch 15/16 Jahre alt war, bei einem Österreichischen Internetprovider Webspace inkl. Domain bestellt, und ab dann auch immer bezahlt. Ich wurde letztes Jahr August 18 Jahre alt, und demnach volljährig. Knappe 3 Monate davor aber, hat der Provider gepfuscht, und jemand total anderen, alle meine Passwörter gegeben. Der Provider bestreitet das aber bis heute. Nach diesem Vorfall habe ich beschlossen, nicht mehr mit dem Provider in Kontakt zu treten, und auch nicht mehr zu bezahlen, bis eine Entschuldigung kommt, da noch dazu die Rechnungsadresse auf eine andere als seine geändert wurde, mit dem Kommentar ich hätte, das geschrieben, obwohl der andere das auch leugnet(der jetzt eingetragen ist). Als Entschuldigung, geht die Domain nicht mehr, als auch meine alte E-Mail Adresse mit der Domainendung, die dem Provider bis dato als Rechnungsadresse diente. Nichtsdestotrotz, kam mitte Juni ein Brief von einem Inkassobüro, das mich auffordert die fehlenden 600€ zu begleichen.
Meine Ideen zu der Sache, die mir mal durch den Kopf gegangen sind, aber ich habe keine Ahnung, ob das rechtlich hält.
[x] Er war beim Abschluss des Vertrages noch nicht volljährig, also hält ein Akonto Vertrag nicht
[x] Der Provider hat durch die Datenweitergabe(Passwörter) gegen seine eigenen AGB verstoßen
[x] Durch die Änderung der Adresse, als auch Passwortweitergabe hat der Provider die Domain illegalerweise verkauft, worauf mein Kumpel nicht mehr der Eigentümer ist
[x] Die AGBs des Internetproviders beinhalten, das Zahlungen erst mit Erhalt der Dienstleistung fällig sind (Rechnung auf die sie sich beziehen wurde im Jänner schon bis August dJ ausgestellt)
[x] Weiters wurde ja meine Homepage deaktiviert, also kann ich keine Leistungen mehr beziehen
[x] Weiters wurde mit dem Provider eine Jahresrechnung vereinbart(ganz zu beginn), jedoch hat er diese nie erfüllt.
Ich habe nun einen Brief an das zuständige Inkassobüro geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Mahnbescheide von Ihnen erhalten, und lege wegen folgenden Punkten Widerspruch ein:
• Ich war bei Vertragsabschluss noch nicht volljährig
• Ich habe bis dato keine Rechnung erhalten, die den speziellen Abmachungen zwischen mir und World4You gültig war.
• Die Rechnung auf die Sie ihre Mahnungen beziehen verstößt sogar 2-fach gegen die AGB von World4You(Stand keine Ahnung, da Ihr Mandant diese nicht datiert hat, jedoch sind sie von mir aus Beweisgründen gesichert worden)
Ich widerspreche weiters gegen die von Ihnen geforderten Gebühren, Kosten, Spesen und Zinsen, als auch der Speicherung und Weitergabe meiner Daten.
Bitte leiten Sie folgendes an Ihren Mandanten weiter:
Die Rechnungen wurden aus Gründen Ihrer Seriosität und Ehrlichkeit nicht beglichen, da Sie, wie Sie vielleicht noch wissen, unerlaubt meine Zugangsdaten, Passwörter sowie weitere sensitive Daten weitergegeben haben und dies dann auch noch abgestritten hatten. Sogar bei der letzten Rechnung war noch die von Ihnen eigenmächtige geänderte Adresse abgedruckt. Ich habe mir nun erlaubt die Beweismittel und Aussagen der betreffenden Personen zu sichern und behalte mir vor, diese meinem Anwalt zu übergeben. Falls es zu einem Prozess kommen sollte, behalte ich mir weiters vor, die Geschichte, den Prozessverlauf, sowie das Ergebnis auf mehreren Portalen die dem Konsumentenschutz dienen zu publizieren. Weiters werde ich einer nicht unerheblichen Menge an Bekannten, denen ich sie weiterempfohlen habe(mehr als 10) raten, den Vertrag bei Ihnen zu kündigen und zu einem anderen Provider zu wechseln, da ein solches Verhalten Ihrerseits nicht zu entschuldigen ist und es so zu einem groben Vertrauensbruch gekommen ist. Diesen Schritt unterlasse ich eventuell, falls sich eine schriftliche Entschuldigung, alsauch ein adäquates Angebot zur Wiedergutmachung vereinbaren lassen.
Nach einer knappen Woche später, kam ein Brief, mit folgendem Inhalt:
Ihren Hinweis, dass der Vertrag zu einem Zeitpunk geschlossen wurde, zu dem Sie das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und daher der Vertrag angeblich nicht in Rechtskraft erwachachsen wäre, kann nicht zugestimmt werden. Sie haben den Vertrag als „mündiger Minderjähriger“ abgeschlossen und in diesem Rahmen ein Rechtsgeschäft getätigt, welches in Folge auch in Rechtskraft erwachsen ist – entnehmen Sie dies bitte, dem ABGB sowie der ständigen österreichischen Rechtssprechung.
Unser Kunde verwehrt sich gegen sämtliche Anschuldigungen und Drohungen und behält sich ausdrücklich die Einleitung strafrechtlicher Schritte gegen Sie vor. Wir fordern sie auf………
Wie sieht es nun mit meiner Lage aus – können die mir jetzt wirklich was tun, oder nicht?
Wenn das Inkassobüro klingelt
RE: Wenn das Inkassobüro klingelt
Ich glaube nicht, dass sie was machen können. Ich wurde selbst schon einmal aufgefordert ca. 100 Euro an einen Provider zu bezahlen und habe die Rechnung mit Begründung abgelehnt. Sie haben nicht mehr versucht zu kassieren. Ich kann die Situationen nicht vergleichen, aber ich will nur damit zeigen, dass viele Provider verrechnen sogar Gedanken und versenden die Rechnungen in der Hoffnung, dass der Kunde bezahlen wird. Vielen bezahlen auch.
Grundsätzlich, nach deiner Schilderung, hast du anscheinend handfeste Beweise, die einen Vertragsbruch seitens des Providers belegen, deswegen würde ich in deiner Stelle nicht bezahlen und mich klagen lassen.
Ein Fehler nur hast du gemacht: Juristische Argumente (Argumente überhaupt) vergoldet man nicht mit Inkassobüros. Inkassobüros sind sehr oft von unqualifizierten Mitarbeitern geführt, die nur Formulare mit Beträgen ausdrücken können, Adresse ausforschen, die Formulare in die Post bringen und die Bestätigung der Post für spätere Vorgangsweise bewahren. Mehr können sie nicht und müssen sie auch nicht können. Sie bellen nur und dann, wann was drinnen ist, werden die Unterlagen zu einem Rechtsanwalt weitergeleitet, die eine allfällige Klage in Angriff nimmt. Mit ihm dann kannst du einige Argumente austauschen, vorher (mit Inkassokiosken) hat es keinen Sinn. Das ist keine Beurteilung deines Inkassobüros, das ich nicht kenne, aber eine allgemeine Aussage, die für die Mehrheit der Büros nach Maß geschnitten gilt.
Was ich hier empfehle kann, ist dass du eine kurze Brief an das Büro schreibst, und verkündest dass du deinen Handakt bereits abgeschlossen hast, sie sollen eben den Rechtsweg beschreiten und du wirst deinen Unterlagen an deinen Anwalt weiterleiten. Zugleich ersuchst du höfflich um Unterlassung von weiteren Mahnungen, die nicht direkt von einem qualifizierten Rechtanwalt kommt. Das wirkt manchmal. Manchmal bombardieren sie weiter mit Formularen und Textbausteinen aus dem Word.
Parallel solltest du dann die Beweise auflisten, vorbereiten und dich auf eine Klage fassen, die vielleicht (!!) kommen wird. Auch dann ist die Situation nicht so dramatisch. Eine oder andere Punkte sind unklar.
Die Geschäftfähigkeit von mündigen Minderjährigen dehnt sich nicht auf solche Geschäfte mit wiederkehrenden Leistungen. Du kannst den Vertrag jetzt noch als rückwirkend für ungültig erklären, dafür solltest du am Besten einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen oder dich an eine Beratungsstelle wenden (bei den Gerichten am Dienstag ist die Beratung gratis, dort kannst einen Rechtspfleger oder einen Richter besuchen, auch bei Jugendamt kannst du geholfen werden, alles kostenlos. Das solltest du jedenfalls bald machen, egal ob du eine Klage bekämpfen willst oder nicht.
Sonst, die Beweise, dass deine Daten weitergegeben wurden, müssen von dir erbracht werden. Da scheint mir die Suppe noch dünn. Bitte, noch genauer ausforschen, Aussagen protokollieren und unterzeichnen lassen, Aufzeichnungen von Indizien sammeln und dich vorbereiten, weil hier wird gegen dich geschossen werden.
Alle anderen Punkte gehören dir.
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
Grundsätzlich, nach deiner Schilderung, hast du anscheinend handfeste Beweise, die einen Vertragsbruch seitens des Providers belegen, deswegen würde ich in deiner Stelle nicht bezahlen und mich klagen lassen.
Ein Fehler nur hast du gemacht: Juristische Argumente (Argumente überhaupt) vergoldet man nicht mit Inkassobüros. Inkassobüros sind sehr oft von unqualifizierten Mitarbeitern geführt, die nur Formulare mit Beträgen ausdrücken können, Adresse ausforschen, die Formulare in die Post bringen und die Bestätigung der Post für spätere Vorgangsweise bewahren. Mehr können sie nicht und müssen sie auch nicht können. Sie bellen nur und dann, wann was drinnen ist, werden die Unterlagen zu einem Rechtsanwalt weitergeleitet, die eine allfällige Klage in Angriff nimmt. Mit ihm dann kannst du einige Argumente austauschen, vorher (mit Inkassokiosken) hat es keinen Sinn. Das ist keine Beurteilung deines Inkassobüros, das ich nicht kenne, aber eine allgemeine Aussage, die für die Mehrheit der Büros nach Maß geschnitten gilt.
Was ich hier empfehle kann, ist dass du eine kurze Brief an das Büro schreibst, und verkündest dass du deinen Handakt bereits abgeschlossen hast, sie sollen eben den Rechtsweg beschreiten und du wirst deinen Unterlagen an deinen Anwalt weiterleiten. Zugleich ersuchst du höfflich um Unterlassung von weiteren Mahnungen, die nicht direkt von einem qualifizierten Rechtanwalt kommt. Das wirkt manchmal. Manchmal bombardieren sie weiter mit Formularen und Textbausteinen aus dem Word.
Parallel solltest du dann die Beweise auflisten, vorbereiten und dich auf eine Klage fassen, die vielleicht (!!) kommen wird. Auch dann ist die Situation nicht so dramatisch. Eine oder andere Punkte sind unklar.
Die Geschäftfähigkeit von mündigen Minderjährigen dehnt sich nicht auf solche Geschäfte mit wiederkehrenden Leistungen. Du kannst den Vertrag jetzt noch als rückwirkend für ungültig erklären, dafür solltest du am Besten einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen oder dich an eine Beratungsstelle wenden (bei den Gerichten am Dienstag ist die Beratung gratis, dort kannst einen Rechtspfleger oder einen Richter besuchen, auch bei Jugendamt kannst du geholfen werden, alles kostenlos. Das solltest du jedenfalls bald machen, egal ob du eine Klage bekämpfen willst oder nicht.
Sonst, die Beweise, dass deine Daten weitergegeben wurden, müssen von dir erbracht werden. Da scheint mir die Suppe noch dünn. Bitte, noch genauer ausforschen, Aussagen protokollieren und unterzeichnen lassen, Aufzeichnungen von Indizien sammeln und dich vorbereiten, weil hier wird gegen dich geschossen werden.
Alle anderen Punkte gehören dir.
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
RE: Wenn das Inkassobüro klingelt
mhm... danke für den tip!
da ich mit omninösen betreiber immer noch nicht klar komme und er seine fehler einsieht möchte ich noch was fragen:
ich habe die rechnungen bis zu dem zeitpunkt seiner fahrlässigkeit immer bezahlt.
da ja nie ein gültiger vertrag zustande kam, könnte ich theoretisch die bereits geleisteten zahlungen zurückfordern?
da ich mit omninösen betreiber immer noch nicht klar komme und er seine fehler einsieht möchte ich noch was fragen:
ich habe die rechnungen bis zu dem zeitpunkt seiner fahrlässigkeit immer bezahlt.
da ja nie ein gültiger vertrag zustande kam, könnte ich theoretisch die bereits geleisteten zahlungen zurückfordern?
RE: Wenn das Inkassobüro klingelt
teorethisch ja, aber da müßte dann du selbst einklagen. Wenn du irgendwie fahrlässig gehandelt hast (irgendeinen Fehler begangen hast, den dann beim Gericht festgestellt wird), dann werden Kosten abgezogen und zum Schluß außer Spesen wird nichts gewesen...
MFG,
MEMIL
MFG,
MEMIL
RE: Wenn das Inkassobüro klingelt
fehler welcher art wären das?
RE: Wenn das Inkassobüro klingelt
Das ist was ich ohne die Unterlagen, Briefverkehr, Verträge (irgendwas wird unterzeichnet worden sein), gelesen zu haben nicht sagen kann. Ich kann weder ausschießen noch bestätigen, dass irgendein Problem für dich gibt. Ingesamt jedoch scheint es mir deine Position fest.
MFG,
MEMIL
MFG,
MEMIL
RE: Wenn das Inkassobüro klingelt
so, die verhandlung ist in 3 wochen
alle daten sind gesammelt und gesichert, wollte nur noch was fragen
was passiert, wenn die original beweismittel auf dem mailserver des beklagten providers liegen, und dieser zufällig alle mails, die im zu sicherten konto lagen gelöscht hat - in den anderen konten sind noch alle mails erhalten?
stellt dies zerstörung von beweismittel dar bzw wie hoch wäre hier die strafe anzusetzen?
alle daten sind gesammelt und gesichert, wollte nur noch was fragen
was passiert, wenn die original beweismittel auf dem mailserver des beklagten providers liegen, und dieser zufällig alle mails, die im zu sicherten konto lagen gelöscht hat - in den anderen konten sind noch alle mails erhalten?
stellt dies zerstörung von beweismittel dar bzw wie hoch wäre hier die strafe anzusetzen?
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