Hi,
habe folgende Frage:
Person A kauft bei der Firma XYZ elektronische Geräte ein und bekommt dafür auch eine Rechnung.
Es stellt sich heraus dass die Firma XYZ selbst die Geräte bei einem Liferanten nicht bezahlt hat.
Die Geräte werden sichergestellt und nun soll der Richter entscheiden.
Wie könnte es entscheiden? Begründung?
thx
Rechnung
RE: Rechnung
Der Richter kann Vieles, je nach dem genauen Sachverhalt, Entscheiden. Grundsätzlich jedoch gehört das Gerät dem Person A. Dafür genügt es, dass sie das Gerät gekauft und bezahlt hat. Das Eigentum bei beweglichen Sachen wird beim Kauf übertragen, egal ob der vorherige Eigentümer die Sache bezahlt hat oder nicht. Der Verkäufer hatte entweder das Eigentum oder das Recht die Sache zu veräußern. Anders wäre, wenn die Sache gestohlen worden wäre, weil dann (beim Raub) überträgt sich das Eigentum nicht weiter. Wer was kauft und bezahlt, das vorher gestohlen wurde, hat falsch gekauft. Sonst nicht!
Die Firma die das Gerät an die Person A verkauft hat, muss den Kaufpreis an den Lieferanten bezahlen, und Punkt. Der Endverbraucher hat damit nichts zu tun.
MFG,
MEMIL
Die Firma die das Gerät an die Person A verkauft hat, muss den Kaufpreis an den Lieferanten bezahlen, und Punkt. Der Endverbraucher hat damit nichts zu tun.
MFG,
MEMIL
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