Betriebskostenabrechnung bei Eigentuemerwechsel

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lalinea
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Betriebskostenabrechnung bei Eigentuemerwechsel

Beitrag von lalinea » 03.09.2015, 17:36

Ich habe meine Wohnung mit 31.05. verkauft. Die Betriebskosten werden jaerhlich Ende Juni von einem Eigentuemer, der das 3-Parteien-Wohnhaus privat verwaltet, abgerechnet (Ende Heizperiode und Ende des 2. Quartals was die Gemeindegebuehren betrifft.)
Mit dem Verwalter und den neuen Eigentuemern wurde vereinbart, dass die Betriebskosten bis 31.05. mir verrechnet werden (lt. Ablesungen), alles was danach kommt, wuerden die Neuen uebernehmen.
Von der letzten Heizperiode ist noch Restoel im Tank, das ich schon bezahlt habe, da beim Tanken die Rechnung immer zuerst auf 3 aufgeteilt wird und bei der Jahresabrechnung dann lt. Verbrauchseinheiten abgerechnet wird. Da ich in der naechsten Heizperiode nicht mehr Eigentuemerin bin, waere mir, meiner Meinung nach, das Restoel bei der Endabrechnung als Gutschrift zuzuschreiben. Weder der Hausverwalter noch die neuen Eigentuemer wollen mir den Betrag rueckerstatten, da das ihrer Ansicht nach gesetzeswidrig ist.
Wer hat recht?



Manannan
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Beitrag von Manannan » 04.09.2015, 19:10

Das im Tank verbliebenen anteilige Öl ist an den neuen Eigentümer übergegangen, sofern im Kaufvertrag nicht Anderes vereinbart wurde.
Der neue Eigentümer und auch die Hausverwaltung sind daher im Recht.

lalinea
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Beitrag von lalinea » 07.09.2015, 11:23

Vielen Dank.
Ich habe inzwischen im Wohnungseigentumsrecht nachgesehen, da steht auch, dass evtl. Nachzahlungen denjenigen betreffen, der am Abrechnungszeitpunkt Egentuemer ist. In unserem Fall wurde die Abrechnung immer von Juli bis Juni gemacht, d.h. die Jahresabrechnung wurde im Juni faellig. Da ich bis 31.05. Eigentuemerin war, muessten die neuen Eigentuemer die Nachzahlung vornehmen?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 07.09.2015, 14:09

Korrekt!
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch § 20 Abs 2 WEG.

lalinea
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Beitrag von lalinea » 07.09.2015, 14:46

Manannan hat geschrieben:Das im Tank verbliebenen anteilige Öl ist an den neuen Eigentümer übergegangen, sofern im Kaufvertrag nicht Anderes vereinbart wurde.
Der neue Eigentümer und auch die Hausverwaltung sind daher im Recht.
Im Kaufvertrag steht, dass die Verkaeuferin (ich) Gewaehr leiste, dass bis zur Uebergabe und Uebernahme der Liegenschaft keine Betriebskostenrueckstaende bestehen. Und ich habe alle Anzahlungen geleistet (sogar eine zuviel).
Ich hatte mit den neuen Eigentuemern eine schriftliche Abmachung, dass wir die Betriebskosten genau mit Stichtag 31.05. abrechnen und alle Nachzahlungen bzw. Gutschriften zu diesem Tag wuerden mich betreffen. Deshalb dachte ich, dass auch das Heizoel nach Verbrauch abgerechnet werden muesste, und der Rest eine Gutschrift sei. Jetzt moechten die neuen Eigentuemer aber ploetzlich lt. WEG handeln und das Restoel uebernehmen, aber dann muessten sie auch lt. WEG die Nachzahlung leisten (da sie bei Abrechnungsfaelligkeit schon Eigentuemer waren). Entweder private Abmachung oder WEG in allen Belangen. Sehe ich das falsch?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 07.09.2015, 16:04

Es gilt das vertraglich Vereinbarte!

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