Gebührengesetz

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JUSLINE
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Gebührengesetz

Beitrag von JUSLINE » 05.07.2006, 16:45

Ein Kreditvertrag eines Devisenausländers muss ja nicht vergebührt werden. Wie sieht es aus wenn nun als Sicherheit eine Pfandbestellungsurkunde zu einer Liegenschaft im Inland hereingenommen wird - muss diese vergebührt werden?

Und wenn nein wie sieht es aus wenn ich diese PBU einem Deviseninländer Kredit widme? - muss ich dann nachvergebühren??



Danke für die Hilfe schon im Vorraus.



MEMIL
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RE: Gebührengesetz

Beitrag von MEMIL » 12.07.2006, 14:51

Ebenfalls nicht! Aber die Einverleibung ins Grundbuch ist zu vergebühren. So oder so wird in Österreich gemolken, darüber können wir uns einigen. Auch die fehlende Vergebührung von Kreditvertrag ist scheinheilig: 0,8 % der Kreditsumme müssen ans Finamzamt abgeführt werden. Das wird von den Banken schon einkalkuliert.

MFG,

MEMIL


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