Sachbeschädigung

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CK3
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Sachbeschädigung

Beitrag von CK3 » 02.07.2015, 01:23

Hallo,

Ich komme gleich zur Sache. Bin letzte Woche nicht ganz nüchtern über 6 Autos gelaufen und die Polizei hat dann meine Daten aufgenommen und mich halt mitgenommen zum noch alles überprüfen glaube ich.
Ich weiß dass es so eine scheiß Aktion war und ich habe noch nie in meinem Leben irgendwas Verbotenes gemacht. Ich habe keine Ahnung warum ich sowas blödes gemacht habe.

Und jetzt muss ich ewig warten bis der Brief kommt und die Ungewissheit bringt mich fast um.
Ich weiß nicht ob was bei den Autos passierst ist oder nicht oder ob die Geschädigten einfach behaupten können dass der Schaden (Beule, Kratzer,...) von mir ist obwohl das gar nicht ich war.
Ich habe gleich alles zugegeben und war jetzt nicht total betrunken. Kann mich jedenfalls an fast alles erinnern aber wegen dem Schock habe ich schon einiges vergessen.
Ich bin Studentin (24 Jahre) und wiege so 50 kg und darum habe ich die Hoffnung dass vl. nicht viel passiert ist. Ich kann mir das nicht leisten. Soviel Geld auf einmal habe ich nicht falls viel passiert ist.

Kann mir jemand bitte eine Auskunft geben was passieren könnte und wie ich das abzahlen kann bzw. wieviel es sein könnte. Habe keine Einkünfte sondern bekomme halt im Monat etwas Geld für Essen usw. von meinem Vater.
Ich habe so ein schlechtes Gewissen wegen all dem.

Vielen Dank
LG
Vanessa



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 02.07.2015, 10:26

Also aufgrund der äußeren Erscheinung Ihrer Person wird nicht von einer Strafe abgesehen werden, sondern weil das Gesetz in diesem Fall einen Rücktritt von der Verfolgung nach Erfüllung einer Auflage (Diversion) vorsieht oder das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Sie werden ganz sicher keine Strafe erhalten, ein eventuell entstandener Schaden ist allerdings zu begleichen. Wenn Sie wirklich gar kein Geld haben bleibt der Eigentümer auf dem Schaden sitzen. Wo nichts ist, kann nichts geholt werden.Welche Schäden durch das Laufen mit den Schuhen entstanden sind, sind nachzuweisen. Ohne Schaden keine Sachbeschädigung und ohne Sachbeschädigung kein Schadenersatz.

Eventuell erfolgt eine diversionelle Maßnahme bereits durch den Bezirksanwalt.

CK3
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Beitrag von CK3 » 08.07.2015, 23:59

Vielen Dank für die Antwort. Ich bin jetzt etwas beruhigt.

Aber wenn ich einen Schaden angerichtet habe und es mich ein paar tausend Euro kostet, kann ich das in Raten abbezahlen?
Da muss ich es ja der Versicherung zahlen eigentlich oder und dann muss ich bestimmt alles aufeinmal zahlen.
Und was passiert wenn ich nicht gleich soviel Geld zur Hand habe?

Danke und noch einen schönen Abend allen.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 10.07.2015, 11:43

Wenn die schadentragenden Eigentümer mit einer Ratenzahlvereinbarung einverstanden sind, dann lässt sich dies auch so machen.

Wenn Sie nicht so viel Geld auf einmal zur Verfügung haben, dann käme mittels Exekutionstitel noch die Pfändung von Gegenständen in Betracht um die Gläubiger aus dem Erlös zu befriedigen, aber wenn Sie eine Ratenzahlung vorschlagen, geben sich für gewöhnlich viele damit zufrieden, auch weil der Schaden ja keinen Einfluss auf den Gebrauch des Fahrzeugs hat und daher nicht umgehend saniert werden muss, damit ein Gebrauch stattfinden kann.

Zunächst muss der Eigentümer nachweisen (wenn er sich auf die deliktische Haftung berufen möchte), welche Schäden durch das Laufen auf seinem Fahrzeug entstanden sind. Diesen Nachweis bringt eventuell bereits der Bezirksanwalt. Es dürfen aber nur Schäden berücksichtigt werden, die durch Ihr Schuhwerk und Körpergewicht entstanden sind. Dellen, Kratzer oder Schäden, die anders zu Stande gekommen sind und auch anders aussehen, als durch Schuhwerk entstandene Schäden, dürfen nicht beanstandet werden, andernfalls läge Betrug nach § 146 StGB vor.

Im Moment können Sie nur abwarten. Es wird vermutlich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung nach § 125 StGB bei der Bezirksanwaltschaft eintreten. Diese wird das Verfahren nach §§ 198 ff StPO entweder ohne Anklage zu erheben einstellen oder mittels Strafantrag Anklage erheben; wobei in diesem Fall der Richter nach dem 11. Hauptstück der StPO (Diversion) vorgehen wird; Sie erhalten zu 100% keine Strafe. Die Geschädigten können sich bereits im Strafverfahren privat beteiligen (zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenersatz) oder gesondert den Zivilrechtsweg gehen.

Alles keine große Sache, war eine Dummheit, müssen Sie abhaken. Sollte Ihrer weiteren Karriere nicht im Weg stehen.

MfG lexlegis

CK3
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Beitrag von CK3 » 13.07.2015, 01:18

Vielen Dank Sie haben mir echt weitergeholfen

Eine letzte Frage hätte ich noch..
Passiert ist die ganze Sache am 29. Juni und ich weiß ja nicht wann der Brief kommt und ob ich dann irgendwo erscheinen soll oder so.
Und mein Problem ist, dass ich von 9.-17. August nicht da bin.
Was ist, wenn genau dann der Brief kommt und ich ihn nicht entegegen nehmen kann. Oder wenn er eine Woche vorher kommt und da drinnen steht dass ich zB. am 10. August irgendwo erscheinen muss.
Darf man das verschieben oder hinauszögern?

Liebe Grüße

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 13.07.2015, 10:44

Der Brief wird eigenhändig zugestellt, das bedeutet, Sie müssen ihn persönlich übernehmen. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause sein, wird er für eine gewisse Zeit bei der Post hinterlegt. Falls es zu einer Verhandlung kommt wird das Datum im Brief sicher nicht das am nächsten Tag sein. Es kann bis zu 6 Monate dauern, bis der Strafantrag eintrudelt.

Sollten Sie bei der Verhandlung nicht anwesend sein, kann ein Abwesenheitsurteil gefällt werden (§ 42 StPO), wenn Sie bereits von der Polizei förmlich als Beschuldigte vernommen wurden, die Ladung persönlich zugestellt wurde und es sich um ein Vergehen handelt (Fahrlässigkeitsdelikte und Vorsatzdelikte mit bis zu 3 Jahren Strafdrohung nach § 17 StGB).

Das Ganze dauert jetzt schon noch eine Weile. Wenn Sie ganz unsicher sind, können Sie bei der Staatsanwaltschaft des Sprengels in dem die Straftat begangen wurde (§ 25 Abs 1 StPO), anrufen und sich erkundigen.

CK3
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Beitrag von CK3 » 17.07.2015, 10:57

Mir hat gerade eine Kollegin geschrieben, die mit uns unterwegs war, dass sie eine Vorladung bekommen hat wegen dem.
Ich hab ja der Polizei gesagt, dass ich das alles war, was wollen die von den anderen jetzt?
Wir sind zu viert unterwegs gewesen, aber ich hab den Blödsinn gemacht. Die Daten haben Sie aber von allen aufgenommen. Bekommen alle eine Vorladung? Und was heißt das jetzt ...

Liebe Grüße

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 17.07.2015, 21:12

Es könnte sich bei der Freundin und den anderen um eine Zeugenvernehmung handeln. Sollten diese aber als Beschuldigte geladen worden sein, würde ich die Sache rasch aufklären und sie entlasten. Als Zeugen müssen sie vollständig, ganz und wahr aussagen (andernfalls § 288 StGB). Sie (Fragestellerin) sollten auch alles gestehen, es wirkt als Milderungsgrund; aber Sie erhalten ohnehin keine Strafe, also ruhig Blut.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 19.07.2015, 15:18

"...ohnehin keine Strafe". Ich hoffe doch!

24 Jahre alt, Studentin mit passenden Erinnerungslücken, bisher vermutlich gut vom Geld anderer gelebt und aus Übermut, Jux und Tollerei Sachen beschädigt, die sich andere teuer erarbeiten mussten. Tolle Einstellung!

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 19.07.2015, 20:58

Ich verstehe Ihren Unmut Herr Kollege, aber die StA und das Gericht haben nach dem 11. Hauptstück der Strafprozessordnung vorzugehen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Da die Punkte des § 198 Abs 2 StPO nicht vorliegen und ziemlich sicher weder aus spezial- noch generalpräventiver Sicht eine Strafe notwendig ist, hat eine Diversion zu erfolgen, andernfalls kann diese Entscheidung gerügt werden (§ 468 Abs 1 Z 4 iVm § 281 Abs 1 Z 10a StPO).

Manannan
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Beitrag von Manannan » 20.07.2015, 11:00

Recht und Moral sind eben sehr oft unterschiedlich.
Die alten Römer wussten um den Grundsatz "punitur nec pecetur"

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