Ich werde euch folglich kurz den Sachverhalt darstellen, der meinen Bruder betrifft / belastet. Ich bleibe sachlich ohne jegliche persönliche Meinung über seine Handlung bzw. sein Tun.
Mein Bruder lebt in Wien und engagiert sich in verschiedenen Vereinen.
Im Jahr 2012 fungierte er als Obmann eines Vereines.
Er unterschlug / veruntreute einmalig Bargeld im Wert von 700€. Die Unterschlagung bzw. das fehlende Bargeld fiel dem Vereinskassier erst im Winter des gleichen Jahres auf. Er gab den Diebstahl zu. Alle Mitglieder wurden darüber informiert und eine Vereinssitzung einberufen. Bei dieser wurde er des Vereines verwiesen.
Eine monatliche Rückzahlung wurde mit ihm vereinbart, welcher er zu Beginn auch einhielt. Es wurde vereinbart eine außergerichtliche Lösung der Angelegenheit zu finden, damit der Ruf des Vereines gewahrt bleibe und keinerlei Medien etc. darüber berichten können.
Inzwischen schreiben wir das Jahr 2015.
Er hat seine "Schulden" gegenüber dem Verein noch immer nicht beglichen.
Inzwischen will ihn der Verein zivilrechtlich dafür belangen - ein Rechtsanwalt wurde bereits eingeschaltet und nahm mit ihm Kontakt auf.
Wie steht es um ihn?
Ist er zivilrechtlich belangbar?
Ist er strafrechtlich belangbar?
Hat der Vewrein einen Anspruch auf Rückerstattung des unterschlagenen Geldes?
Verfällt durch den Eintritt der strafrechtlichen Verjährung auch der Anspruch des Vereines?
Ich hoffe ich habe alle relevanten Details beschrieben.
Hoffe auf eine baldige Antwort von euch

Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen!
Danke